Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Ausfraß durch den Fischotter
Der Fischotter ist ein Nahrungsopportunist und ernährt sich primär von Fischen, aber auch von Amphibien, Reptilien, Krebsen, Muscheln, Insekten, Vögeln und sogar Kleinsäugern. Fischteiche in der Kulturlandschaft bieten eine stabile und reichliche Nahrungsgrundlage. Durch das Nahrungsverhalten des Fischotters kann es vor allem an Teichen, die zur Fischzucht genutzt werden, zu Schäden kommen.
Ergänzend zum bereits etablierten Informations- und Beratungsangebot wie der Wildtierhotline und Wildtierinfo werden Präventionsmaßnahmen finanziell unterstützt.
Geförderte Präventionsmaßnahmen sind
- Fixzaun mit oder ohne abschließender Elektrolitze
- Elektrozaun
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung durch einen, von einem geschützten Wildtier verursachten Schaden.
Zäune (e-Zäune, Fixzäune mit abschließender e-Litze) haben sich als effektivste Maßnahme zur Schadensabwehr bei kleineren Teichen erwiesen. Daher bietet das Land NÖ eine Förderung zur Errichtung von Zäunen als Präventionsmaßnahme an.
- Antragsberechtigt sind alle Besitzerinnen/Besitzer beziehungsweise Pächterinnen/Pächter eines Fischteiches. Im Falle eines Pachtvertrages ist eine Einverständniserklärung der Grundeigentümerin/des Grundeigentümers für die Errichtung einer Abwehranlage beizulegen.
- Teich muss wasserrechtlich für Zwecke der Fischzucht bewilligt sein
- gefördert werden Teiche ab einer Fläche von 0,1 ha
- Teiche unter 0,1ha werden nur gefördert, wenn der Nachweis des
landwirtschaftlichen Einheitswert-Bescheides gegeben ist bzw. der Teich Teil einer Teichkette mit einer Gesamtfläche > 0,1 ha ist (Ausnahme: keine Förderung für Hälterteiche/-anlagen). - ordnungsgemäße Teichbewirtschaftung (z.B. durch Führen eines Teichbuches)
- Keine Beihilfen bei Angel- und Badeteichen, Fließgewässern und bei Abfischungsintervallen von mehr als 2 Jahren.
Gefördert werden 75% der Materialkosten (Nettokosten!) zur Umsetzung einsElektrozauns (Litze oder Netz)oder Fixzauns (mit oder ohne abschließender stromführender Elektrolitze) als Präventionsmaßnahme zum Schutz vor Ausfraß durch den Fischotter.
| Präventionsmaßnahme | Förderung |
|---|---|
| 1. Fix-Zaun (mit oder ohne abschließender Elektrolitze) | Max. € 5.000 und 25€/lfm |
| 2. E-Zaun | Max. € 1.000 und 3,50€/lfm |
Es handelt sich um eine Förderung des Netto-Betrags aller Materialkosten, ab Stichtag 01.10.2025, die für die Umsetzung erforderlich sind. Dies kann z.B. im Falle des E-Zauns die Litzen, Steher, Aggregat und auch ein Photovoltaikmodul umfassen. Genaue Details zur Umsetzung finden Sie in den Informationsblättern.
Auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NÖ stehen Beratungsvideos für die fachgemäße Errichtung von Zäunungen zur Verfügung. Außerdem finden Sie unten eine genaue Anleitung zur Errichtung solcher Zäune (siehe Zäunungen zum Schutz vor Ausfraß durch den Fischotter). Hilfreich kann hier auch der Leitfaden Elektrozäune – Herdenschutz gegen den Wolf sein.
Weitere bzw. ergänzende Präventionsmaßnahmen, die je nach Situation (Teichgröße, Uferstruktur, Nähe zur Infrastruktur…) hilfreich sein können, finden Sie im Fischotter Managementplan Niederösterreich.
- Materialeinkauf und Umsetzung der Maßnahme nach den Vorgaben der Informationsblätter durch den Antragsteller
- Ausfüllen des Antragsformulars und Übermittlung eines unterschriebenen Ausdrucks als E-Mail an post.ru5@noel.gv.at bzw. per Post an Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz, Landhausplatz 1, Haus 16, 3109 St. Pölten. Dem Antragsformular sind alle erforderlichen Beilagen gemäß Antragsformular beizulegen.
- Die Abteilung Naturschutz prüft die umgesetzte Maßnahme und die eingereichten Rechnungen auf Plausibilität. Dies kann Rückfragen bzw. eine Begehung erforderlich machen, welche vom Grundeigentümer zu gestatten ist.
- Auszahlung durch das Amt der NÖ Landesregierung
- die Abteilung Naturschutz führt stichprobenartige Kontrollen der geförderten Maßnahmen durch
weiterführende Links
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Ihre Kontaktstelle des Landes für Naturschutz
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
