Fastenzeit

Das Ende des Faschings und der Beginn der Fastenzeit wurde mit dem Aschermittwoch eingeläutet.   

Auf eine strenge Einhaltung der Beendigung aller privaten und öffentlichen Lustbarkeiten drang das Zirkular von 1804:

 „Wodurch am Faschings Dienstage nach 12 Uhr Mitternachts alle öffentlichen und privat Belustigungen eingestellet werden". (NÖLA, Kaiserliche Patente 17. Jänner 1804)

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Letzte Änderung dieser Seite: 23.2.2017
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