25.03.2022 | 13:31

Land NÖ wird Bundesempfehlung zu neuen Absonderungsbestimmungen folgen

LGA wird nur in Ausnahmefällen auf neue Empfehlung zurückgreifen

Nach ausführlichen Beratungen hat sich das Land Niederösterreich endschieden, die aktuelle Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Entlassung von bestätigten Fällen aus der Absonderung zu übernehmen. Das betreffe auch die verkürzte Quarantäne ohne Freitestung, halten LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig fest.

Die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums besitzen als Handlungsanleitung für die Gesundheitsbehörden in den Ländern hohen Leitliniencharakter. Indem sich auch die Ampelkommission mehrheitlich für die neuen Regelungen ausgesprochen hat, ist nach umfassender Prüfung entschieden worden, sich den Bundesvorgaben anzuschließen. „Die rechtliche Prüfung ergab, dass vor allem aufgrund des vollkommenen Freiheitsentzuges Verwaltungsverfahren drohen könnten – insbesondere, weil auch das Gesundheitsministerium ein gelinderes Mittel durch die Verkehrsbeschränkung mit Maskenpflicht als ausreichend definierte“, umreißt Königsberger-Ludwig die Lage.

Sie appelliert aber eindringlich, dass erkrankte Menschen ohne Freitestung nur wirklich dann ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen sollten, wenn sie tatsächlich mindestens 48 Stunden symptomfrei seien, um keine Selbst- und Fremdgefährdung zu riskieren. Zu typischen Symptomen gehören Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, plötzliches Auftreten einer Störung bzw. Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns. Zusätzlich können auch weniger spezifische Symptome, wie Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Erbrechen und/oder Durchfall oder auch Hautausschläge auftreten.

„Wir wissen, dass an die 85 Prozent der aktuellen Fälle am fünften Tag ihre Quarantäne nicht verlassen können. Entweder weil sie noch Symptome aufweisen oder die Freitestung aufgrund eines positiven Testergebnisses nicht möglich ist. Deshalb ersuche ich, sich bei geringsten Symptomen unbedingt auch freitesten zu lassen“, begrüßt Königsberger-Ludwig auch die Entscheidung der Landesgesundheitsagentur (LGA), auf die neue Regelung nur in Ausnahmesituationen zurückzugreifen.

LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf ergänzt: „Nach Gesprächen mit dem Vorstand der LGA und dem Zentralbetriebsrat werden die neuen Empfehlungen des Gesundheitsministers betreffend Ausnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Kliniken und Pflegezentren der Landesgesundheitsagentur nur in begründeten und dringenden Ausnahmefällen herangezogen. Das soll aber nur anlassbezogen vor Ort und unter Einbindung der Belegschaftsvertreter entschieden werden.“

Zum Schluss verleihen die beiden Regierungsmitglieder noch ihrer Hoffnung Ausdruck, dass sich die angespannte Lage bald bessern werde: „Die Verdachtsfallmeldungen bei der Hotline 1450 bzw. der Online-Verdachtsmeldung www.144.at/covidverdacht gehen aktuell wieder deutlich zurück, um 40 Prozent weniger als noch in der Vorwoche. Das ist nach den bisherigen Erfahrungen ein sehr gutes Signal bzw. ein guter Indikator dafür, dass auch die derzeit noch hohen Infektionszahlen demnächst sinken dürften.“

Weitere Informationen: Büro LHStv. Pernkopf, D.I. Jürgen Maier, Telefon 02742/9005/12705, E-Mail j.maier@noel.gv.at, bzw. Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig, Anton M. Feilinger, Telefon 0699/13031166, E-Mail anton.feilinger@lhstv-schnabl.at.

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