Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten (AZ)

Die Ausgleichszulage wird Betrieben in Berggebieten und benachteiligten Gebieten (naturbedingt oder aus spezifischen Gründen) als Ausgleich zusätzlicher Kosten bzw. von Einkommensverlusten gewährt.

Durch die Ausgleichszulage soll ein Einkommensausgleich in Gebieten mit naturbedingten und gebietsspezifischen Benachteiligungen sichergestellt werden.

Diese Erschwernisse ergeben sich unter anderem durch kürzere Vegetationsperioden aufgrund schwieriger klimatischer Bedingungen, höhere Produktionskosten aufgrund steiler Hanglagen oder hoher Höhenlagen sowie geringere Erträge aufgrund eingeschränkter Bodenproduktivität. Die Benachteiligten Gebiete sind national festgelegt.

Die Ausgleichszulage stellt einen Einkommensausgleich gegenüber den Betrieben in Gunstlagen dar und leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der flächendeckenden landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in diesen Gebieten. In NÖ liegen etwa 13.000 landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten.

Die Rahmenbedingungen für die Ausgleichszulage sind in der „Sonderrichtlinie Ausgleichszulage (AZ)“ festgelegt. Sie ist über den Mehrfachantrag jährlich zu beantragen und wird von der Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelt.

 
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Letzte Änderung dieser Seite: 10.6.2026
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