19.11.2021 | 15:35

LR Danninger: Wirtschaftshilfen müssen sicherstellen, dass NÖ Betriebe möglichst unbeschadet durch den Lockdown kommen

Appell an Betriebe, Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen

Landesrat Jochen Danninger
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Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger bezeichnete den neuerlichen Lockdown als „schweren Schlag für die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land. Vor allem für jene, die alle Vorgaben zur Pandemie-Bekämpfung immer konsequent mitgetragen haben. Aber der Lockdown war letztlich unvermeidbar, auch um einen noch größeren Schaden von der Wirtschaft fernzuhalten.“ Der Landesrat zeigte sich aber zuversichtlich, dass mit der geplanten Impfpflicht „endlich ein Schlussstrich unter die Pandemie gesetzt werden kann und wir nach der vierten nicht sofort wieder in die nächste Welle stolpern. Einen gesunden Wirtschaftsstandort kann es nur mit einer hohen Durchimpfungsrate geben.“

Die im internationalen Vergleich großzügig ausgestalteten Wirtschaftshilfen – wie Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds – wird es laut Ankündigung der Bundesregierung wieder geben. Dies wird von Landesrat Danninger ausdrücklich begrüßt: „Es ist wichtig und richtig, dass die Wirtschaftshilfen wieder hochgefahren und auch rasch ausbezahlt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass unsere Betriebe möglichst unbeschadet durch diese Zäsur kommen. Die Hilfen werden einen wesentlichen Beitrag leisten, damit beim blau-gelben Wirtschaftsaufschwung im besten Fall nur kurz die Pause-Taste gedrückt wird und unsere Betriebe nach dem Lockdown rasch wieder durchstarten können.“

In diesem Zusammenhang sei es laut Danninger wichtig, dass möglichst viele Betriebe die Möglichkeit der Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Auch diese Regelung werde von der Bundesregierung verlängert. „Ich bin fest davon überzeugt, dass unsere Betriebe nach dem Lockdown wieder jede Hand, die anpacken kann, brauchen werden.“

Nähere Informationen beim Büro LR Danninger unter 02742/9005-12253, Andreas Csar, und e-mail andreas.csar@noel.gv.at.

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