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02.12.2020 | 12:44

LH-Mikl-Leitner: Habilitationsrecht für Donau-Universität Krems ist Meilenstein für NÖ

Novelle des Universitätsgesetzes (UG) soll für Gleichstellung mit anderen öffentlichen Universitäten sorgen

Die Donau-Universität Krems feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen und hat in dieser Zeit eine beachtliche Entwicklung genommen. Durch eine Novelle des Universitätsgesetzes soll die Donau-Universität Krems nun mit allen anderen 21 öffentlichen Universitäten in Österreich, wie beispielsweise der Universität Wien, der Universität für Bodenkultur Wien oder der Technischen Universität Graz gleichgestellt werden. Niederösterreich positioniert sich folglich als fixer Bestandteil im öffentlichen Hochschulsystem. „Wissenschaftliche Weiterbildung und Forschung sind der Nährboden für eine erfolgreiche Entwicklung. All das wird an der Donau-Universität Krems vereint. Daher ist die bevorstehende Aufnahme der Donau-Universität in das Universitätsgesetz auch ein Ritterschlag für unsere universitäre Einrichtung für Weiterbildung“, freut sich Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.

Diese Novelle, die gestern von Bildungsminister Faßmann präsentiert wurde, sieht unter anderem die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Universität für Weiterbildung Krems (UWK-Gesetz – UWKG) vor und bringt die vollständige Integration der Donau-Universität Krems in das Universitätsgesetz.

„Die Donau-Universität Krems wurde bereits 2018 bei der letzten Novelle als öffentliche Universität im Universitätsgesetz verankert. Mit dieser Novelle wird der Prozess 25 Jahre nach der Gründung nun erfreulicherweise vollständig abgeschlossen und bestätigt damit nicht nur die Entwicklung der Universität, sondern auch die Bedeutung des Themas wissenschaftliche Weiterbildung in Österreich“, so Mag. Friedrich Faulhammer, Rektor der Donau-Universität Krems.

Für die Donau-Universität bedeutet diese Novelle, dass der Prozess der Aufnahme in das Universitätsgesetz abgeschlossen ist. Bis zum Erhalt des Habilitationsrechts muss diese Novelle noch in Begutachtung, ehe sie im Frühjahr 2021 dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt wird. „Die Habilitation ist ein wesentlicher Schritt einer universitären Laufbahn, wodurch es für nationale und internationale Wissenschafterinnen und Wissenschafter noch attraktiver wird eine Karriere an der Donau-Universität anzustreben. Diese Entwicklung kann somit als Meilenstein für das Wissenschaftsland Niederösterreich bezeichnet werden“, betont die Landeshauptfrau.

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