Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 06.05.2026 )
TP Edelsteinpark FlexCo, 3650 Pöggstall
TP Edelsteinpark FlexCo, gewerbebehördliche Genehmigungsverhandlung für die Änderung der Betriebsanlage insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb eines dreigeschossigen Hauptgebäudes mit Kassen- und Buffetbereich, eines Lagerraumes, einer Umkleide, eines Abstellraumes, eines Sanitärbereiches und einer Gästeterrasse mit insgesamt 350 Verabreichungsplätzen, die Errichtung und den Betrieb eines eingeschossigen Nebengebäudes, die Errichtung eines Satteldaches über dem ehemaligen Schwimmbecken, die Errichtung einer Rampe sowie einer Treppe innerhalb des überdachten Bereiches, die Errichtung und den Betrieb von zwei Terrassen im östlichen Bereich der Betriebsanlage, die Errichtung und den Betrieb von fünf überdachten Schürfstationen, die Errichtung und den Betrieb meh-rerer Waschstationen, die Errichtung von künstlich angelegten Flussläufen, die Er-richtung und den Betrieb einer Smoothiebar samt Ausschank und eines Smoothiebar-Containers, die Errichtung einer Überdachung über dem Eingangs- und Ausschankbereich bis zum Souvenir Shop Container und westlich bis zum überdachten Freibereich, die Errichtung und den Betrieb eines WC-Containers, die Errichtung einer Einfriedung um das gesamte Grundstück, den Abbruch einer bestehenden Rampe sowie eines Teilbereiches des westlichen Gebäudetrakts im Standort 3650 Pöggstall, Mandlgupfstraße 13, Grst. Nr. 705, 743, 744, KG 14347 Pöggstall, Marktgemeinde Pöggstall, am Mittwoch, den 06.05.2026 um 09:30 Uhr auf der Bezirkshauptmannschaft Melk, 02. Stock, Zimmer 02.013
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- In die Projektunterlagen können Sie bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Melk oder während der mündlichen Verhandlung einsehen und von Ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Melk Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 329
3390 Melk, Abt Karl-Straße 25a
