Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 30.04.2026 )
Zehetner Dipl.-Ing. Klaus
Zehetner Birgid
Mayr Stefanie
Mayr Patrik, KG Prolling
Unter der Postzahl AM-2818 ist das Wasserrecht für eine Wasserkraftanlage auf dem Grst.Nr. 1024/4, KG Prolling, eingetragen und ist dieses Recht aufgrund des Fristablaufes mit 31.12.2015 erloschen.
Diese Wasserkraftanlage wurde von Herrn DI Klaus und Frau Birgid Zehetner im Jahr 2022 käuflich erworben und wurde mit Schreiben vom 04.11.2025, ha. eingelangt am 06.11.2025, von Herrn und Frau Zehetner folglich um Genehmigung (Neuerteilung) der wasserrechtlichen Bewilligung für die nachstehend angeführten baulichen Maßnahmen gemäß der Projektvorlage von der IBGF Ingenieurbüro für Gewässerökologie und Fischerei, Mag. Christian Mitterlehner, 3350 Haag, angesucht.
Das Projekt sieht zusammengefasst folgende Maßnahmen vor:
Beabsichtigt ist, den ehemaligen Staubereich der Wasserkraftanlage (Postzahl AM-2818) zur Löschwasserbereitstellung zu nutzen.
Die ehemals mit Postzahl AM-2818 genehmigte Stautafel einer Wasserkraftanlage soll für eine potentielle Löschwasserentnahmestelle zur Brandbekämpfung für die FF Ybbsitz, Abschnittsfeuerwehrkommando Waidhofen/Ybbs-Land, zur zumindest kurz- bis mittelfristigen Bereitstellung von Löschwasser belassen werden.
Zur Verbesserung der Gewässerökologie werden im Längsgerinne noch zumindest 3 Schwellen in alternierender Ausführung der Übergänge in Holz oder auch in Steinriegelform zur Erhöhung der generellen Wassertiefe eingebracht.
Weiters ist im Unterwasser beim bestehenden Absturz bei der Wehrschwelle die Errichtung einer unterwasserseitigen Gegenschwelle zur Minderung der Absturzschwelle vorgesehen.
Der beantragte Konsens kann aus wasserbautechnischer Sicht wie folgt zusammengefasst werden:
- Erhalt der ehemals unter Postzahl AM-2818 genehmigten Stautafel auf Grst. 1024/4 und 1026/3, beide KG Prolling, zur Befüllung eines Löschwasserteiches im Bedarfsfall für die Erste Löschhilfe. Die Stautafel ist in der Grundstellung geöffnet und wird nur im Bedarfsfall bei einem Brand geschlossen, um Löschwasser zur Verfügung stellen zu können.
- Herstellung von zumindest 3 Schwellen im Längsgerinne in alternierender Ausführung der Übergänge in Holz, oder auch in Steinriegelform, mit einer Höhe von jeweils ca. 15 – 20 cm zur Erhöhung der generellen Wassertiefe und zur Verbesserung einer Fischpassierbarkeit
- Errichtung einer unterwasserseitigen Gegenschwelle zur Minderung der Absturzschwelle im Unterwasser beim bestehenden Absturz der Wehrschwelle bei der Stautafel.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 30. April 2026, um 14:00 Uhr, an.
Treffpunkt: Gemeindeamt der Marktgemeinde Ybbsitz, Markt 1, 3341 Ybbsitz
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
