Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 30.04.2026 )
Marktgemeinde Ybbsitz, KG Maisberg
Laut EU-Wasserrahmenrichtlinie soll spätestens bis zum Jahr 2027 in den Oberflächengewässern ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erreicht werden. Dazu wurden im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) Maßnahmen entwickelt. Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit ist eine wesentliche Maßnahme zur Erreichung des ökologischen Zielzustandes.
Die Marktgemeinde Ybbsitz, vertreten durch den Herrn Bürgermeister, hat nunmehr unter Projektsvorlage, erstellt von der IBL Ziviltechniker GmbH, 3372 Blindenmarkt, Auhofstraße 25, mit Antrag, datiert mit 12.11.2025, um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Projekt „Umgestaltung Querbauwerke in der Kleinen Ybbs, Fluss-km 0,100 bis Fluss-km 0,566, KG Schwarzenberg und KG Maisberg, zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit angesucht.
Im Projektbereich sind insgesamt 7 Querbauwerke vorhanden, wobei 2 als passierbar eingestuft sind und diese unverändert bleiben. Die restlichen Querbauwerke sind nur eingeschränkt passierbar und sollen gemäß den Vorgaben der EU – Wasserrahmenrichtlinie und im Speziellen der Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer – QZV Ökologie OG durchgängig hergestellt werden, um den guten ökologischen Zustand zu erreichen.
Die Umbaumaßnahmen sind weiters derart geplant, dass die im ggst. Projektsbereich mit Bescheid vom 26.01.2010, Zl. AMW2-WA-08621/001, überprüft mit Bescheid vom 10.07.2015, AMW2-WA-08621/002, der Marktgemeinde Ybbsitz genehmigten Hochwasserschutzmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten bzw. beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Ybbsitz aufliegenden Projekt, erstellt von der IBL Ziviltechniker GmbH, 3372 Blindenmarkt, Auhofstraße 25, hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 30.04.2026 um 9:00 Uhr, an.
Treffpunkt: Gemeindeamt Ybbsitz, Markt 1, 3341 Ybbsitz
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
