Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 04.05.2026 )
RK Infra GesmbH, KG St. Valentin
Die RK Infra GesmbH – Produktion von Fernwärmerohrsystemen, vertreten durch den gewerberechtlichen Geschäftsführer Herrn Ing. Gerald Wedl, hat um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Nutzungsänderung der Lagerhalle 02 in der Produktionshalle "Rohrhalle", der Lagerhalle 03 in der Produktionshalle "Formteilhalle", Aufstellung eines Containers im Montagelager, eines Lagercontainers im Halleninneren der Halle 2 und eines Containers im Bereich Instandhaltung in der Halle 03, Errichtung eines Gaselagers, Errichtung einer Trafostation, Aufstellung von zwei Press-containern und ein Gewerbemüllcontainer, Nutzungsänderung von LKW-Abstell-plätzen sowie Erhöhung der Mitarbeiterzahl von 45 auf ca. 75 Personen, im Standort 4300 St. Valentin, Humelfeldstraße 13 - 15, KG St. Valentin, Grst.Nr. 1377/2, Stadtgemeinde St. Valentin, angesucht.
Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten beraumt hierüber eine Augenscheinverhandlung für Montag, den 4. Mai 2026 Treffpunkt: 09.00 Uhr an Ort und Stelle an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
