Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 29.04.2026 )

Perger Gerhard, KG Hollenstein an der Ybbs

Herr Hermann und Frau Lieselotte Perger, Wenten 3, 3343 Hollenstein/Ybbs, waren im Besitz der wasserrechtlichen Bewilligung für die Wasserkraftanlage (WKA) zur PZ AM 2987 am Wentsteinbach (Hammerbach) und ist dieses Wasserbenutzungsrecht wegen Fristablaufes (befristet bis 01.05.2017) erloschen. Ihre Eingabe, datiert mit 08.05.2017, ha. eingelangt am 10.05.2017, auf Verlängerung dieser wasserrechtlichen Bewilligung für das Kleinkraftwerk am Wentsteinbach wurde von der Behörde demnach als Neuansuchen gewertet.
Nach Vorprüfung der eingereichten Unterlagen wurden mit Schreiben vom 28.02.2020, ha. eingelangt am 02.03.2020, Unterlagen für die Fischaufstiegshilfe (FAH) vorgelegt und wurde um die wasserrechtliche Bewilligung für die Adaptierung der FAH des Kleinwasserkraftwerkes Pfannschmiede am Wentsteinbach, PZ AM 2987, angesucht.
Infolge war das Einreichprojekt aufgrund der ha. Vorprüfungen mehrfach zu aktualisieren und ist folglich der Rechtsnachfolger der Ehegatten Hermann und Lieselotte Perger, Herr Perger Gerhard, in das nachträgliche wasserrechtliche Bewilligungsverfahren als Antragsteller eingetreten.
Die WKA ist ein Ausleitungskraftwerk, d.h. das Wasser wird am Wehr (GrstNr. 1281/1 und 998/2, KG Großhollenstein) aus dem Gewässer entnommen und mittels einer Druckrohrleitung zum Krafthaus auf GrstNr. 889, KG Großhollenstein, geleitet. Die Ausleitung erfolgt über eine Druckrohrleitung DN800mm (Innendurchmesser 750mm) mit ca. 745 m Länge.
Der Ausleitungsbereich (Restwasserstrecke) hat eine Länge von 765 m.
Die Wehranlage besteht aus einer festen Wehr mit 7,4 m Breite und einer hydraulisch gesteuerten Wehraufsatzklappe mit 1 m Höhe.
Im Krafthaus befinden sich 2 Stk. Peltonturbinen fix gekoppelt mit je 2 Stück Düsen mit einem Schluckvermögen von insgesamt 700 l/s (je Düse 175 l/s).
Die Engpassleistung beträgt 146 KW bei einer Bruttofallhöhe von 31,8 m.
Das Regelarbeitsvermögen wird mit ca. 514300 kWh/Jahr bekannt gegeben.
Weiters sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
• Schlitzpassanlage als Organismenaufstiegshilfe linksufrig an der Wehranlage mit einer Dotation von 140 l/s
• Zusätzliche Restwasserabgabe von 60l/s über eine Öffnung DN 120mm im Spülschütz, 1,8 m unter dem Stauziel - die Restwasserabgabe beträgt demnach insgesamt: 200 l/s
• Aufgelöste Sohlrampe unterhalb der bestehenden Sohlschwelle
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten und beim Gemeindeamt Hollenstein an der Ybbs aufliegenden Projekt (3-fach erstellt) hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Mittwoch, den 29. April 2026, um 09.00 Uhr, an.
Treffpunkt: Gemeindeamt Hollenstein an der Ybbs, Sitzungssaal Walcherbauer 2, 3343 Hollenstein an der Ybbs


Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
  • Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
  • Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
  • Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

    • - wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
      - wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
      - wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
      - wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

  • Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
  • Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
  • In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
  • Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.


Rechtsgrundlagen
§ 107 Wasserrechtsgesetz, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft AmstettenE-Mail: post.bham@noel.gv.at
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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