Bedarfszuweisung für energiesparende Maßnahmen für Gemeinden

Gemeinden und Gemeindeverbände können für Investitionen in Energieeffizienz und alternative Energieträger Bedarfszuweisungen beantragen für:

Diese Investitionen sind bei folgenden Objekten förderfähig:

  • Amtshaus
  • Bauhof
  • FF-Haus
  • Veranstaltungshalle
  • Sport- und Freizeitanlage
  • Wasserversorgungsanlage
  • Abwasserentsorgungsanlage

Einreichfrist ist der 30.9. des laufenden Jahres. Eingereicht wird NACH Umsetzung des Vorhabens unter Beilage der Rechnungen und Zahlbelege bzw. sonstige erforderliche Unterlagen.

Nicht förderfähig sind im Rahmen dieser Aktion Schulen und Kindergärten sowie Wohnhäuser. Unterstützungen für Investitionen für diese Objekte sind über den Schul- und Kindergartenfonds bzw. die Wohungsförderung zu beantragen.


Das Ansuchen kann nur mittels „e-Formulare für Gemeinden“ gestellt werden:

Förderung beantragen
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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 14201
Fax: 02742 / 9005 - 14350
Letzte Änderung dieser Seite: 7.5.2025
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