Privatkindergärten - Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres

In Niederösterreich besteht ab Herbst 2009 die gesetzliche Verpflichtung, im Jahr vor Beginn der Schulpflicht einen Kindergarten zu besuchen.

Die Verpflichtung besteht für einen halbtägigen Besuch und ist kostenlos. Absolviert ein Kind das verpflichtende Kindergartenjahr in einem Privatkindergarten, so kann dafür beim Land NÖ eine Förderung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen beantragt werden.

Beschreibung: Antragstellung für die Erhalter von NÖ Privatkindergärten, gem. § 36 NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBI. 5060 in der geltenden Fassung.

Voraussetzungen: Erfüllung der in den Förderungsrichtlinien vorgeschriebenen Voraussetzungen

Notwendige Unterlagen: ausgefüllter und bestätigter Antrag (gem. den Förderrichtlinien)

Fristen: 31. Dezember des laufenden Kindergartenjahres

ZuständigkeitAbt. Schulen und Kindergärten

Sonderförderung des Landes NÖ aufgrund der Corona-Krise

Die Abteilung Kindergärten des Amtes der NÖ Landesregierung gewährt unter gewissen Voraussetzungen aufgrund der Corona-Krise eine Sonderförderung für Privatkindergärten.

Die dafür geltende Förderrichtlinie (insbes. Pkt. 2.1.a) und das Antragsformular finden Sie im Bereich "Downloads". 

Downloads

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen und Kindergärten
Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54
3109 St. Pölten
E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13237
Fax: 02742/9005-13595   
Letzte Änderung dieser Seite: 14.10.2022
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