Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres

Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2022

Die Verpflichtung besteht für einen halbtägigen Besuch und ist kostenlos. Der verpflichtende Besuch kommt für jene Kinder zur Anwendung, welche bis inklusive 1. September des jeweiligen Jahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben. Absolviert ein Kind das verpflichtende Kindergartenjahr in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung oder einem NÖ Privatkindergarten, so kann der Betreiber der Einrichtung beim Land NÖ eine Förderung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen beantragen.

Antragstellung für NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen und NÖ Privatkindergärten, in denen Kinder den gesetzlich vorgeschriebenen halbtägig verpflichtenden und kostenlosen Kindergartenbesuch vor Beginn der Schulpflicht absolvieren.

Das Antragsformular steht hier als Download bereit. Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.
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Erfüllung der in den Förderungsrichtlinien vorgeschriebenen Voraussetzungen

Sie benötigen den ausgefüllten und bestätigten Antrag sowie die vorgeschriebenen Bestätigungen gemäß den Förderungsrichtlinien.

31. August des jeweiligen Kindergartenjahres

Abteilung Kindergärten

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Ihr Kontakt zum Thema Kinderbetreuungsförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten
Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten E-Mail: kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13298
Fax: 02742/9005-13595
Letzte Änderung dieser Seite: 28.8.2023
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