Tagesmütter/-väter - Bewilligung von Rechtsträgern


Allgemeine Informationen

Rechtsträger von Tagesmüttern/-vätern sind Organisationen, die Tagesmütter/-väter beschäftigen, vermitteln, aus- und fortbilden. Als Rechtsträger kommen vor allem natürliche Personen oder juristische Personen des privaten Rechtes in Betracht. Die Bewilligung erteilt das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten, mit Bescheid.


Voraussetzungen

Folgende Voraussetzunge müssen für die Bewilligung sichergestellt sein:

Der Rechtsträger muss

  1. über eine Mindestanzahl an Fachkräften verfügen,
  2. die fachliche Aus- und Weiterbildung gewährleisten,
  3. über die notwendigen, organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingung verfügen,
  4. über mindestens 12 Tagesmütter/-väter bzw. AnwärterInnen verfügen.


Fristen

keine


Zuständige Stellen

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten


Rechtsgrundlagen

§ 3 Abs. 1 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 in Verbindung mit der NÖ Tagesmütter/-väter-Verordnung:

NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996

NÖ Tagesmütter/-väter-Verordnung 

Formular

Ihre Kontaktstelle des Landes für Tagesmütter und Tagesväter

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten
Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16402
Fax: 02742/9005-13595
Letzte Änderung dieser Seite: 28.8.2020
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