NÖ Kinderbetreuungsbeitrag

Förderung für eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung für unter 3-jährige Kinder in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen. Die neuen Förderrichtlinien treten mit 1. September 2023 in Kraft.

Das Land Niederösterreich gewährt gemäß § 6 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 den Betreibern von NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen einen Zuschuss zu den Kosten der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern.

Mit diesem NÖ Kinderbetreuungsbeitrag soll eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung (von 7:00 bis 13 Uhr) für Kinder unter 3 Jahren ermöglicht werden und im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern von Kleinkindern ein kostengünstiges Betreuungsangebot geschaffen werden.

Der NÖ Kinderbetreuungsbeitrag beträgt monatlich € 341,-- pro vergebenen Betreuungsplatz für unter 3-jährige Kinder in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr.

Dieser Förderbetrag wird um 10% erhöht, wenn der Betreuungsplatz für ein VIF-konformes Angebot in Anspruch genommen wird.

Folgende Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • ein Anspruch auf Trägerförderung des Landes NÖ liegt vor.
  • ein kostenloses Betreuungsangebot für Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren in der Zeit von 7:00 bis 13:00 wird zur Verfügung gestellt.
  • bei Bedarf werden VIF-konforme Öffnungszeiten angeboten
  • für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren vor 7:00 Uhr und nach 13:00 Uhr wird ein angemessener, kostendeckender Beitrag von den Eltern in Höhe von mindestens € 50,-- und höchstens € 180,-- für ein VIF-konformes Angebot eingehoben.

Sowohl der NÖ Kinderbetreuungsbeitrag als auch der Mindest- und der Höchstelternbeitrag werden ab März 2024 jährlich im Ausmaß des aktuellen Verbraucherpreisindex der Bundesanstalt Statistik Österreich valorisiert.

Online-Anträge werden vom Land NÖ zeitgerecht zur Verfügung gestellt.

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Letzte Änderung dieser Seite: 19.1.2023
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