NÖ Kinderbetreuungsbeitrag
Förderung für eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung für unter 3-jährige Kinder in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen. Die neuen Förderrichtlinien treten mit 1. September 2023 in Kraft.
Das Land Niederösterreich gewährt gemäß § 6 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 den Betreibern von NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen einen Zuschuss zu den Kosten der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern.
Mit diesem NÖ Kinderbetreuungsbeitrag soll eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung (von 7:00 bis 13 Uhr) für Kinder unter 3 Jahren ermöglicht werden und im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern von Kleinkindern ein kostengünstiges Betreuungsangebot geschaffen werden.
Der NÖ Kinderbetreuungsbeitrag beträgt monatlich € 341,-- pro vergebenen Betreuungsplatz für unter 3-jährige Kinder in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr.
Dieser Förderbetrag wird um 10% erhöht, wenn der Betreuungsplatz für ein VIF-konformes Angebot in Anspruch genommen wird.
Folgende Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein:
- ein Anspruch auf Trägerförderung des Landes NÖ liegt vor.
- ein kostenloses Betreuungsangebot für Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren in der Zeit von 7:00 bis 13:00 wird zur Verfügung gestellt.
- bei Bedarf werden VIF-konforme Öffnungszeiten angeboten
- für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren vor 7:00 Uhr und nach 13:00 Uhr wird ein angemessener, kostendeckender Beitrag von den Eltern in Höhe von mindestens € 50,-- und höchstens € 180,-- für ein VIF-konformes Angebot eingehoben.
Sowohl der NÖ Kinderbetreuungsbeitrag als auch der Mindest- und der Höchstelternbeitrag werden ab März 2024 jährlich im Ausmaß des aktuellen Verbraucherpreisindex der Bundesanstalt Statistik Österreich valorisiert.
Online-Anträge werden vom Land NÖ zeitgerecht zur Verfügung gestellt.
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Abteilung Kindergärten Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten E-Mail: kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15519 oder 13524
Fax: 02742/9005-13595