Fragen und Antworten

Sozialpädagogisches Betreuungszentrum Allentsteig

Wie kommt ein junger Mensch in ein NÖ Sozialpädagogisches Betreuungszentrum?

Meistens kommen junge Menschen in ein NÖ Sozialpädagogisches Betreuungszentrum, nachdem eine Bezirksverwaltungsbehörde bzw. die Kinder- und Jugendhilfe des Wohnsitzes der Familie die Notwendigkeit feststellte. In der Regel gab es im Vorfeld bereits Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Familien- oder Lernhilfe, etc.).

Gibt es Ausnahmen?
Ausnahmen sind jene Unterbringungen, wo junge Menschen über die Bezirksverwaltungsbehörde, Fachgebiet Soziales, auf Ansuchen (NÖ Sozialhilfegesetz) aufgenommen werden. In einigen NÖ Sozialpädagogischen Betreuungszentren gibt es  berufliche Maßnahmen, dort ist die Zustimmung des Arbeitsmarktservice erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich dazu im NÖ Sozialpädagogischen Betreuungszentrum oder in Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde.

Welche wichtigen gesetzlichen Grundlagen regeln die Aufgaben in einem NÖ Sozialpädagogischen Betreuungszentrum?

  • NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013
  • NÖ Sozialhilfegesetz 2000

Wie hoch sind die Kosten und Gebühren der NÖ Sozialpädagogischen Betreuungszentren?
Eine detaillierte Information finden Sie auf der Homepage des Landes NÖ.

Wer sind unsere wichtigsten Systempartner?

Mit Kinder- und Jugendhilfen der Bezirksverwaltungsbehörden, ÄrztInnen, PsychologInnen, TherapeutInnen etc. findet ein regelmäßiger Informationsaustausch statt.

Ihre Kontaktstelle des Landes

Sozialpädagogisches Betreuungszentrum Allentsteig Ottensteiner Straße 36 3804 Allentsteig Tel.: +43 02742 / 9005 771 0
Fax: +43 02742 / 9005 771 199
E-Mail: sbz.allentsteig@noebetreuungszentrum.at
Letzte Änderung dieser Seite: 14.3.2024
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