Aufsicht über stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen

Aufsicht

Die Aufsicht über stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen erfolgt durch die Abteilung Gesundheitsrecht (GS 4).

Zur Sicherstellung der Qualität und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben finden regelmäßig Überprüfungen statt. In der Regel wird jede Einrichtung zumindest einmal jährlich von fachlich qualifizierten Sachverständigen der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort besucht. Je nach Anlassfall und Fragestellung werden zusätzlich Juristinnen oder Juristen sowie bautechnische Amtsachverständige in die Aufsicht eingebunden.

Im Rahmen dieser Überprüfungen wird beurteilt, ob der Betrieb der Einrichtung den rechtlichen und fachlichen Anforderungen entspricht und das Wohl der betreuten Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist. Dabei werden sowohl die strukturellen Rahmenbedingungen als auch der pädagogische Alltag umfassend betrachtet.

Prüfschwerpunkte

Im Zuge der Aufsicht werden insbesondere folgende Bereiche geprüft:

  • Personelle Ausstattung hinsichtlich Anzahl und fachlicher Qualifikation
  • Führung und Vollständigkeit der Dokumentation
  • Gestaltung eines stabilen, sicheren und dem Kindeswohl entsprechenden Alltags in den Wohngruppen
  • Ordnungsgemäße Aufbewahrung und fachgerechte Verabreichung von Medikamenten
  • Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Leistungsinhalte
  • Einhaltung des Bewilligungsbescheides (Auflagen etc.)

In Niederösterreich stehen derzeit 28 Trägerorganisationen mit insgesamt 161 stationären Wohnformen zur Verfügung. Diese unterscheiden sich in Zielgruppen, Betreuungsintensität und Gruppengröße und ermöglichen dadurch differenzierte sowie bedarfsgerechte Betreuungsangebote.

Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Sozialpädagogisch-inklusive Wohnformen Wohngruppen
  • Krisenzentren zur kurzfristigen Aufnahme bei akuter Gefährdung
  • therapeutische sowie intensivpädagogische Wohnformen für erhöhte Betreuungsbedarfe
  • Eltern-Kind-Wohnen zur Unterstützung von Familien
  • Angebote zur betreuten Verselbstständigung für Jugendliche auf dem Weg in ein eigenständiges Leben

weiterführende Links

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Amt der NÖ Landesregierung
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Landhausplatz 1, Haus 15B 3109 St. Pölten E-Mail: aufsichtkjh.gs4@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005-12747
Letzte Änderung dieser Seite: 18.5.2026
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