21.03.2017 | 00:03

NÖ Beschluss über Kündigung der Ländervereinbarung zur Sozialhilfe

LR Schwarz: Langfristige Planung bedeutet weniger Verwaltungsaufwand und kommt Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zugute

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die Kündigung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe beschlossen. Die zuständige Sozial-Landesrätin Mag. Barbara Schwarz zum Beschluss: „Wir haben die angekündigten Maßnahmen nun rasch zur Umsetzung gebracht und heute gemeinsam beschlossen, dass das Land Niederösterreich die viel diskutierte Vereinbarung kündigen wird, so wie es einige Bundesländer bereits getan haben. Ich begrüße sehr, dass wir diesen Beschluss gemeinsam mit der SPÖ fassen konnten."

Die Vereinbarung besagt, dass bei Übersiedelung in ein anderes Bundesland das „alte" Bundesland Leistungen der Sozialhilfe zahlen muss, sofern sich die Hilfeempfängerin bzw. der Hilfeempfänger in den letzten Monaten vor Gewährung der Hilfe für mindestens fünf Monate hier aufgehalten hat. „Langfristiges Denken und Planung bedeutet vor allem in Sachen Mindestsicherung einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand. Diese Entscheidung kommt schließlich jedem einzelnen niederösterreichischen Steuerzahler zugute", bekräftigt Schwarz.

Nähere Informationen: Büro LR Schwarz, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at.

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