25.07.2016 | 00:07

„2. Equal Pension Day" am 27. Juli 2016 in Österreich

LR Schwarz: Zukunftsorientiertes Denken im Hinblick auf Einkünfte im Alter wichtig

Am 27. Juli wird in Österreich zum zweiten Mal der „Equal Pension Day" begangen. Ganze 43 Prozent weniger Pension bekommen Frauen durchschnittlich gegenüber Männern in Österreich oder plakativ gesprochen: Ab Mittwoch, 27. Juli 2016, erhalten Frauen in Österreich bis zum Jahresende keine Pension mehr. Der „Equal Pension Day" soll - ähnlich wie der „Equal Pay Day" - auf die aktuelle Situation von Frauen in Bezug auf Gleichstellung in den Bereichen Einkommen sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufmerksam machen. Bedingt durch lange Jahre der unbezahlten Haus- und Betreuungsarbeit, Karenzzeiten und Teilzeitarbeiten sind viele Frauen mit einer geringeren Pensionsauszahlung konfrontiert und verstärkt von der Altersarmut betroffen.

Frauen-Landesrätin Mag. Barbara Schwarz appelliert an alle Frauen und Mädchen: „Eine fundierte Ausbildung und das Ergreifen eines Berufes sind meiner Meinung nach absolute Muss-Voraussetzungen für eine finanzielle Absicherung in späteren Jahren. Information ist für mich ein wichtiger Ansatz, damit sich bei der Entscheidung für eine Berufslaufbahn und bei der Lebensplanung klar ist, welche Konsequenzen eine Berufsunterbrechung oder Teilzeitbeschäftigung hat. Auch die Möglichkeit eines Pensionssplitting sollte bestens durchdacht und besprochen werden."

Viele Frauen erlebten eine unangenehme Überraschung als sie 2014 die Nachricht über das Pensionskonto erhielten. Erstmals wurde ihnen bewusst, welche Auswirkungen eine Berufstätigkeit auf den Pensionsanspruch hat. Seitens des Landes Niederösterreich wird ein umfangreiches Bündel an Maßnahmen zur Förderung der Kinderbetreuung angeboten, um eine Berufstätigkeit zu ermöglichen. „Ich möchte Frauen ermutigen, neue Wege in der Ausbildungs- und Berufswahl zu gehen und auch ihre Töchter dabei zu fördern. Denn Berufe in Technik und Handwerk werden von Frauen und Mädchen kaum gewählt. Meist weil das gesellschaftliche Umfeld dafür nicht offen ist oder zu wenig über die Anforderungen in diesen Bereichen bekannt sind. Tatsache ist, dass die Einkommen in diesen Segmenten höher als in den sogenannten typischen Frauenberufen sind. Eine Absicherung durch eine Ehe ist heutzutage weder zeitgemäß noch realistisch, denn nahezu 50 Prozent aller Ehen werden geschieden. Ohne Absicherung durch einen Beruf ist es schwierig, ein gesichertes Auskommen zu finden. Gleichzeitig versuchen wir gemeinsam mit der Wirtschaftskammer NÖ, dem AMS NÖ, der Industriellenvereinigung NÖ Unternehmen ins Boot zu holen, damit Frauen in männlich dominierten Berufen Fuß fassen können", betont Landesrätin Schwarz.

In Österreich besteht seit 2005 auch die Möglichkeit eines „Pensionssplitting". Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ab 2005 ein „freiwilliges Pensionssplitting" vereinbaren: Der Elternteil, der die Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, kann für die ersten vier Jahre (bei Mehrlingsgeburten für die ersten fünf Jahre) nach der Geburt bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen lassen. Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage darf dabei nicht überschritten werden. Die Übertragung muss bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres des Kindes bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden.

Nähere Informationen: Büro LR Schwarz, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, e-mail dieter.kraus@noel.

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