Datenerhebung und Quellenforschung bei Campylobacter Erkrankung
Gemäß § 5 Epidemiegesetz haben die zuständigen Behörden unverzüglich die zur Feststellung der Krankheit und der Infektionsquelle erforderlichen Erhebungen und Untersuchungen einzuleiten. Kranke, Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige sind verpflichtet, den zuständigen Behörden alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dazu zählen unter anderem die Bekanntgabe von Symptomen, der Ansteckungsquelle und gegebenenfalls einer Reise im infektiösen Zeitraum.
Tragen Sie daher bitte alle Daten ein und übermitteln Sie das ausgefüllte Formular (auch bei unbekannter Infektionsquelle) so bald als möglich.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre genauen Angaben. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung der Infektionsquellen und Transmissionssettings.
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Abteilung Gesundheitswesen, Landessanitätsdirektion
Bereich Epidemiologie Landhausplatz 1, Haus 15B 3109 St. Pölten
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