Genehmigungen
Binnenzulassung
Wenn Sie auf mit Ihrem Boot auf Binnengewässern (Donau, Flüsse und Seen) fahren wollen, müssen Sie um Zulassung Ihres Fahrzeugs ansuchen (Antrag auf "Schiffszulassung").
Schiffsführung
Ein Fahrzeug muss unter der Führung einer hiefür befähigten sowie geistig und körperlich geeigneten Person (Schiffsführer) stehen. Zum Nachweis der Befähigung brauchen Sie einen von der Behörde ausgestellten Befähigungsausweis (auch Patent genannt).
Seeschifffahrt
Wenn Sie mit Ihrem Boot auf dem Meer fahren wollen benötigen Sie einen Seebrief als Nachweis der ordentlichen Registrierung.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)
3109 St. Pölten
E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)
3109 St. Pölten
E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Letzte Änderung dieser Seite: 31.7.2019
