Waldfonds – Übersicht Maßnahmenpaket für die Forstwirtschaft

Die Österreichische Forstwirtschaft hat infolge des Klimawandels zahlreiche Stressfaktoren zu bewältigen. Rund 62 Prozent der gesamten österreichischen Holzernte waren 2019 auf Schadholz zurückzuführen. Durch die Corona-Pandemie ist zusätzlich die Nachfrage nach dem Rohstoff eingebrochen und die Exporte in traditionelle Märkte wie z.B. Italien massiv zurückgegangen. Das Investitionspaket der Bundesregierung soll die Forstwirtschaft in dieser schwierigen Situation unterstützen. Das Waldfondsgesetz wurde am 7. Juli 2020 im Nationalrat beschlossen. Der Waldfonds umfasst ein Investitionsvolumen in der Höhe von 350 Millionen Euro, und ist eines der größten Maßnahmenpakete der letzten Jahre für die heimischen Wälder.

Die Maßnahmen des Waldfonds zielen auf die Entwicklung klimafitter Wälder, die Förderung der Biodiversität im Wald und auf eine verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz ab. Im Rahmen des Waldfonds wird Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern eine Entschädigung für den durch Borkenkäfer verursachten Wertverlust gewährt. Um den weiteren Befall österreichischer Wälder durch Borkenkäfer zu reduzieren, werden Wiederaufforstungen, Pflegemaßnahmen, die Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz sowie die mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme gefördert. Der Waldfonds umfasst zudem Maßnahmen zur Waldbrandprävention und Forschungsmaßnahmen zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“.

  1. Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen
  2. Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder
  3. Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust
  4. Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz
  5. Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen
  6. Maßnahmen zur Waldbrandprävention
  7. Forschungsmaßnahmen zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“ sowie Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen
  8. Forschungsmaßnahmen zum Thema „Klimafitte Wälder“
  9. Maßnahmen zur verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz
  10. Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Wald

Aufgrund des kurzfristig angesetzten Umsetzungsstartes des Waldfonds wird auf fortlaufende, notwendige Aktualisierungen der Website hingewiesen. Der Förderwerber ist angehalten, Förderanträge immer auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Informationen bzw. Unterlagen/Beilagen einzureichen.

 

Der NÖ Landesforstdienst wickelt ausschließlich folgende Maßnahmen ab: 


1. Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen

2. Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder

4. Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz

5. Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen

6. Maßnahmen zur Waldbrandprävention (ein Teil der Fördergegenstände wird auch v. BMLRT abgewickelt)

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Forstwirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf4@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-12963
Fax: 02742/9005-13620
Letzte Änderung dieser Seite: 26.4.2021
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