Adoptionsfreigabe

Sie wollen Ihr Kind zur Adoption freigeben?

Frauen, die eine Adoptionsfreigabe in Betracht ziehen, sollten am besten schon während der Schwangerschaft Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe an den Bezirksverwaltungsbehörden aufnehmen. Sie bieten Ihnen Information, Beratung und Entscheidungshilfe ohne Beeinflussung an.

Informieren Sie sich hier über die Möglichkeit einer Anonymen Geburt

Ihre Kontaktstelle des Landes für Adoption

Zuständig ist Ihre Örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier, um zu einer Liste aller Bezirkshauptmannschaften zu gelangen.
Letzte Änderung dieser Seite: 24.2.2026
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