25.09.2019 | 10:57

Eichtinger und Popp informierten über Aktion „Sicheres Wohnen“

„Bis zu 30 Prozent der Investitionskosten werden gefördert“

Wohnbau-Landesrat Martin Eichtinger und Landespolizeidirektor-Stellvertreter Generalmajor Franz Popp bei der Präsentation der neuen Förderung.
Wohnbau-Landesrat Martin Eichtinger und Landespolizeidirektor-Stellvertreter Generalmajor Franz Popp bei der Präsentation der neuen Förderung.© NLK ReinbergerDiese Datei steht nicht mehr zum Download zur Verfügung. Bild anfordern

Landesrat Martin Eichtinger und Landespolizeidirektor-Stellvertreter Franz Popp informierten am heutigen Mittwoch in St. Pölten über die Aktion „Sicheres Wohnen“, die als Prävention vor Einbrüchen rückwirkend mit 1. Jänner 2019 startet und bis zum 31. Dezember 2020 läuft. Die Fördergelder werden ab 4. November zur Verfügung stehen. Im Zuge der Aktion „Sicheres Wohnen“ kann man die Anträge online unter www.noe.gv.at/sichereswohnen stellen. Es werden Sicherheitseingangstüren ab der Sicherheitsklasse 3 und Alarmanlagen gefördert. Die Höhe der Unterstützung beträgt 30 Prozent der anerkannten Investitionskosten, die Obergrenze liegt bei maximal 1.000 Euro. Beide Förderungen können geltend gemacht werden, insgesamt kann somit ein Maximalbetrag von 2.000 Euro ausbezahlt werden.

„Wenn fremde Personen in eine Wohnung eindringen, dann ist das mit materiellen Schäden und mit einer Verletzung der Privatsphäre verbunden“, sagte der Landesrat. „Aus diesem Grund wurde im Jahr 2006 die Aktion ‚Sicheres Wohnen‘ ins Leben gerufen, die dafür sorgt, dass sich die Lebensqualität in den eigenen ‚vier Wänden‘ massiv erhöht. Die Aktion war in den letzten Jahren sehr erfolgreich, insgesamt wurden 63.000 Anträge bewilligt und es wurden vom Land Niederösterreich 51 Millionen Euro an Zuschüssen ausgezahlt. Durch diese Förderaktion haben wir ein Gesamtinvestitionsvolumen von 163 Millionen Euro im Sicherheitsbereich ausgelöst“, führte er weiter aus.

„Aufgrund der großen Nachfrage hat sich das Land Niederösterreich dazu entschlossen, fünf Millionen Euro für die Aktion ‚Sicheres Wohnen‘ bereitzuhalten. Jede Person, die im Zeitraum 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2020 entsprechende Einbruchsschutzmaßnahmen verwirklicht hat, kann diese Förderung in Anspruch nehmen“, hob Eichtinger hervor.

Landespolizeidirektor-Stellvertreter Franz Popp sagte: „Die Fortsetzung dieser Aktion halten wir aus polizeilicher Sicht für ganz wesentlich. Wenn man sich die Entwicklungen in diesem Bereich ansieht, dann kann man einen erfreulichen Rückgang im vergangenen Jahr um 17 Prozent bei den registrierten Einbrüchen feststellen. Spezielle Ermittlungsgruppen wurden gebildet und es konnten international agierende Tätergruppen ausgeforscht und der Justiz übergeben werden. Die geförderten Sicherheitseinrichtungen in Wohnungen und Häusern haben dazu geführt, dass es sehr oft beim versuchten Einbruch geblieben und die Täter nicht in die Privatsphäre eindringen konnten. Auch der Einsatz von Bewegungsmeldern ist wichtig, weil ‚Licht schafft Sicherheit‘“.

Weitere Informationen: Büro LR Eichtinger, Mag. Markus Habermann, Telefon 02742/9005-12361, E-Mail markus.habermann@noel.gv.at, bzw. NÖ Wohnbauhotline unter 02742/22 133, www.noe-wohnbau.at, www.noe.gv.at/sichereswohnen.

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