Seit 23. Oktober kann der NÖ Wohnkostenzuschuss auf der Website des Landes Niederösterreich beantragt werden. Den NÖ Wohnkostenzuschuss erhalten jene Haushalte, deren Einkommen folgende Grenzen nicht übersteigt: 20.000 Euro für eine Person mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und 50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person. „Dabei ist es egal, ob man im Eigentum oder zur Miete wohnt. Es ist auch egal, mit welchem Energieträger geheizt wird. Niederösterreich ist ein soziales und starkes Land – und so wollen wir mit Hausverstand helfen. Wichtig ist, dass jetzt alle Bezugsberechtigten einen Antrag stellen und sich ihre Unterstützung abholen“, so Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Gemeinsam mit dem NÖ Schulstartgeld, dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck und dem 45 Millionen dotierten NÖ Wohnkostenzuschuss werden die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher in diesem Herbst und Winter mit bis zu 112 Millionen Euro zusätzlich unterstützt. „Die Kriterien des NÖ Wohnkostenzuschusses wurden so gewählt, um vor allem jene zu unterstützen, die die Teuerung am härtesten trifft. Mit dem neuen NÖ Wohnkostenzuschuss wird besonders das untere Einkommensdrittel entlastet. Ein Vier-Personen-Haushalt, der diese Kriterien erfüllt, erhält somit eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro“, erklärt Teschl-Hofmeister. Personen, die keinen Online-Zugang haben, können sich an die Servicenummer 02742/9005-15970 wenden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember dieses Jahres.
Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Pressesprecher, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at
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