Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Wiener Neustadt

Die geplante Landesstraßenumfahrung Wiener Neustadt Ost, Teil 2 bildet mit den bestehenden Straßenzügen S 4 Mattersburger Schnellstraße, A 2 Süd Autobahn, B 21 Nordspange Wiener Neustadt und B 21b Spange B 60 den Straßenring um Wiener Neustadt.

Diese Verkehrsinfrastrukturmaßnahme ermöglicht Verkehrsentlastungen in der Stadt Wiener Neustadt und in Lichtenwörth.

Auch wird die Erreichbarkeit wichtiger Wirtschaftsstandorte in und um Wiener Neustadt verbessert.

Hier finden Sie einen Übersichtsplan über die aktuelle Trasse der B 17 Umfahrung Wiener Neustadt Ost, Teil 2:
Übersichtsplan Trasse B 17 Wiener Neustadt Ost, Teil 2

Die Ostumfahrung Wiener Neustadt Teil 2 ist das letzte Modul der Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Wiener Neustadt.

Sie beginnt an der Landesstraße B 60. Nach der Überführung über die  "Warme Fischa"  und über den "Fischa Mühlbach" legt sich die Trasse an das Areal der Kläranlage Wiener Neustadt an, um auf Höhe der Siedlung Haderäcker Weg wieder nach Süden zu schwenken.

Im Anschluss daran wird die Ostumfahrung parallel (westlich) zu den großen Gasleitungen (TAG und EVN) geführt. Die B 17 Ostumfahrung Wiener Neustadt endet in der B 53 auf Höhe des Anschlusses zur S 4.


Zahlen,  Daten, Fakten
  • Länge: 4,8 km
  • 5 Brückenobjekte (3 Brücken im Zuge der B 17 und 2 Überführungen über die B 17)
  • Lärmschutz: Lärmschutzwände in der Höhe von 2,0 bis 4,5 m
  • Prognoseverkehr auf der Umfahrung im Jahr 2030: rund 14.200 Kfz/Tag
Querschnitt Wr. Neustadt

Querschnitt Hier finden Sie einen Querschnitt von der Umfahrungsstraße. Die Fahrbahn weist pro Fahrtrichtung einen Fahrstreifen mit einer Breite von 3,75 m auf. Dies ergibt mit den Seitenstreifen eine asphaltierte Gesamtbreite von 8,50 m.

In den Jahren 2017 und 2018 fand das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren statt. Ein positiver Bescheid wurde am 15. Jänner 2019 ausgestellt, gegen den Beschwerden eingebracht wurden. Das diesbezügliche positive Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts wurde am 22.12.2020 ausgestellt. Weitere Beschwerden werden derzeit beim Verwaltungsgerichtshof behandelt.

Erst nach Rechtskraft des UVP-Bescheides kann mit den Bauvorbereitungsmaßnahmen bzw. mit der Bauausschreibung begonnen werden.

DI Sebastian Riegler
Abteilung ST4, Landesstraßenbau und – verwaltung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1


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Letzte Änderung dieser Seite: 24.3.2022
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