09.11.2020 | 12:29

Ausstattung der NÖ Pflegeeinrichtungen mit Anti-Gen-Tests

LR Teschl-Hofmeister/LR Königsberger-Ludwig: Gesundheit aller Beteiligten hat stets oberste Priorität

Den Betreiberinnen und Betreibern der Alten-und Pflegeheime kommt beim Schutz der älteren Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Coronavirus eine besondere Rolle zu. Um die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Bewohnerinnen und Bewohner künftig noch besser zu schützen, werden alle Einrichtungen mit Anti-Gen-Tests ausgestattet. „Die Gesundheit aller Beteiligten besitzt für uns stets oberste Priorität. Mit der Ausstattung unserer Einrichtungen mit Anti-Gen-Tests können sowohl regelmäßige Screening-Tests der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Testungen von symptomatischen Personen direkt am Standort rasch und unkompliziert durchgeführt werden“, erklären dazu Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Gesundheits-Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig nach der heutigen Video-Konferenz mit dem Sozialministerium.

Gemeinsam mit dem Land Niederösterreich organisiert die „Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit“ (AGES) aktuell die Auslieferung der vom Bund zur Verfügung gestellten Anti-Gen-Tests. „Zu Beginn werden die Einrichtungen mit einer Erstausstattung, die für etwa drei bis vier Wochen reichen sollte, ausgestattet. Die Kosten für diese Tests übernimmt der Bund. Ab Mitte nächster Woche können die Pflegeeinrichtungen ihren Bedarf regelmäßig bei ihren Apotheken einmelden und werden künftig über diese versorgt“, erklären Teschl-Hofmeister und Königsberger-Ludwig. Die Probennahme erfolgt mittels Nasen-Rachen-Abstrich, weshalb die Tests nur durch medizinisches Fachpersonal – dazu zählt auch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal – durchgeführt werden dürfen. Mit einem negativen Anti-Gen-Testergebnis dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin ihrer Arbeit nachgehen. Personen mit einem positiven Ergebnis gelten als Verdachtsfall und sind der zuständigen Gesundheitsbehörde zu melden. Ebenso soll eine Verständigung der Kontaktpersonen erfolgen. Alle weiteren Schritte, etwa die Testung mittels PCR-Test, veranlasst die zuständige Gesundheitsbehörde.

„Die Einrichtungen in Niederösterreich sind umfassend geschützt. Seitens des Landes erging an alle Häuser ein Handbuch mit Handlungsempfehlungen, welche stets aktualisiert werden. Die notwendige Schutzausrüstung für das Personal wird durch den Sanitätsstab und die Landesgesundheitsagentur (LGA) an die Einrichtungen verteilt“, so Teschl-Hofmeister und Königsberger-Ludwig. Die beiden Landesrätinnen appellieren abschließend an alle Angehörigen: „Soziale Kontakte sind für unsere Bewohnerinnen und Bewohner sehr wichtig, weshalb wir intensiv daran arbeiten, die Häuser auch weiterhin für Besucher offen zu halten. Unsere große Bitte lautet daher, sich unbedingt auch im privaten Bereich an alle notwendigen Hygieneregeln zu halten, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Das Land Niederösterreich, die NÖ Landesgesundheitsagentur und auch alle privaten Träger tun alles, was in ihrer Macht steht, um die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu schützen. Es braucht jetzt ein starkes Miteinander.“

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at

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