ReVital NÖ Förderung

Mit dieser Förderung soll das ReVital-Netzwerk an Sammel-, Aufbereitungs- und
Vertriebsstandorten in Niederösterreich ausgebaut werden. Ziel ist es, die Sammelmengen und
verkauften ReUse Waren nachhaltig zu erhöhen und die ReUse-Initiative ReVital landesweit zu
etablieren.

Weiterführende Informationen finden Sie im Informationsblatt zur ReVital Förderung.

Häufige gestellte Fragen zur Förderung von Abfallvermeidungskonzepten 

Investitionskosten zur Adaptierung und Einrichtung von

  • ReVital-Vertriebsstätten (Shops) oder
  • Aufbereitungsbetrieben zur Vorbereitung der Wiederverwendung von Waren, die in
    ReVital-Vertriebsstätten verkauft werde

  • Vereine
  • gemeinnützige Institutionen
  • sozialökonomische Betriebe oder
  • von diesen gegründete Organisationen

als Revital-Lizenznehmer der NÖ Umweltverbände

Die Antragstellung hat vor Projektbeginn zu erfolgen. Für das Ansuchen ist das bereitgestellte Antragsformular zu verwenden.

VOR Umsetzung der Maßnahme:

  • Antragsformular Land NÖ (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
  • Stellungnahme der NÖ Umweltverbände (NUV)
  • Unterzeichneter Markenlizenzvertrag mit dem NUV als Lizenzgeber
  • Vorlage aller erforderlichen, die geförderte Maßnahme betreffenden behördlichen Genehmigungen und Bewilligungen

NACH Umsetzung der Maßnahme:

  • Rechnungszusammenstellung
  • Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen
  • Anmerkung: Rechnungen können nur im Leistungszeitraum des Genehmigungsjahres bzw. nach festgelegter Frist anerkannt werden.

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.

Maßnahme Fördersatz
Schaffung eines neuen Aufbereitungsbetriebes 75 Prozent der Nettoinvestitionskosten für die Adaptierung und Einrichtung, jedoch maximal 55.000 Euro pro Aufbereitungsbetrieb.
Schaffung einer neuen „ReVital-Shop“ Vertriebsstätte von laut Lizenzvertrag 60 Prozent der Nettoinvestitionskosten für die Adaptierung und Einrichtung, jedoch maximal 40.000 Euro pro ReVital-Shop.
Schaffung eines neuen „ReVital-Shop-Partner“ Vertriebsstätte laut Lizenzvertrag 60 Prozent der Nettoinvestitionskosten für die Adaptierung und Einrichtung, jedoch maximal 25.000 Euro pro ReVital-Shop-Partner.
Optimierung und Modernisierung von bestehenden Vertriebsstätten oder Aufbereitungsbetrieben - die dem ReVital Netzwerk beitreten - zum Zwecke einer besseren Verkaufspräsentation (z.B. Optimierung der Beleuchtung, Schaufenstergestaltung etc.) 70 Prozent der Nettoinvestitionskosten, maximal 10.000 Euro. Die Mindestinvestitionskosten betragen 1.000 Euro.
eTransportfahrzeuge (inkl. Elektro-Lastenräder, Ladeinfrastruktur etc.) sowie Anhänger zur Beförderung von Altwaren 40 Prozent der Nettoinvestitionskosten, jedoch maximal 25.000 Euro (zusätzlich zur Bundesförderung für E-Fahrzeuge).


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Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14204
Fax: 02742/9005-14350
Letzte Änderung dieser Seite: 16.6.2025
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