Förderung von Grünschnittplätzen
Die Steigerung der Sammelmengen von Grünabfällen findet sich bei den Zielen des
Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsplanes 2024. Das Land Niederösterreich kann die
Errichtung bzw. die Adaptierung von Grünschnittlagerplätzen bzw. Baum- und
Strauchschnittlagerplätzen fördern. Ziel ist einerseits eine flächendeckende Versorgung der
Bevölkerung mit modernen, serviceorientierten Grünschnitt- sowie Baum- und
Strauchschnittlagerplätzen um andererseits die Sammelmenge von Grünabfällen zu erhöhen,
damit deren Potential stofflich und energetisch genutzt werden kann.
Investitionen im Zusammenhang mit der Schaffung und Adaptierung von Grünschnittlagerplätzen sowie Baum- und Strauchschnittlagerplätzen.
Kommunale Betreiber von Grünschnittlagerplätzen bzw. Baum- und Strauchschnittlagerplätzen (Gemeinden und Gemeindeverbände). Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von
abfallwirtschaftlichen Maßnahmen im Sinne des § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992“.
Das schriftliche Förderansuchen ist VOR Projektbeginn an das Amt der NÖ Landesregierung zu übermitteln.
Die Förderhöhe beträgt 10 % der anerkennbaren veranschlagten Netto-Investitionskosten, die maximale Förderhöhe beträgt 35.000 €.
- Förderantrag mit Projektbeschreibung (Standort, geplante Investitionen /
erforderliche Maßnahmen, übernommene Abfallarten, Öffnungszeiten,
Zutrittssystem,….) - Alle zur Ausführung des Vorhabens erforderlichen rechtskräftigen behördlichen
Bewilligungen (z. B. Baubewilligung, abfallrechtliche Genehmigung,…) - Genehmigte Baupläne, Lagepläne, technische Unterlagen
- Aufschlüsselung der Kosten (exkl. USt.) samt Kostenvoranschlägen
- Finanzierungsplan
- Bauzeitplan
- Bankverbindung
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abt. Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14204
Fax: 02742/9005-14350