Förderung Geschirrmobile
Mit der Förderung für die Anschaffung und Ausstattung von Geschirrmobilen soll mittels einer gut verfügbaren Leihinfrastruktur die Veranstaltung von abfallarmen Festen erleichtert und forciert werden.
Weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich "Informationsblatt zur Förderung Geschirrmobil"
Häufige gestellte Fragen zur Förderung von Abfallvermeidungskonzepten.
Gefördert wird
- die Anschaffung von Geschirrmobilen (inkl. Planen)
- die Erneuerung von Planen und Beschriftungen für Geschirrmobile
- die Anschaffung von Ausstattung für Geschirrmobile (Geschirrspüler, Geschirr, Besteck, etc.)
- Mobile Gastro-Geschirrspüler (für die mobile Verwendung vorgesehen und geeignet)
Nicht förderfähig sind Geschirrspüler und Ausstattungen für den ausschließlichen Einsatz an fixen,
gleichbleibenden Orten (z. B. Gemeinschaftsküchen, Veranstaltungshallen).
- NÖ Gemeinden und Gemeindeverbände
- Wirtschaftsunternehmen, die als „Poolbetreiber“ für Gemeinden und/oder Verbände tätig
sind (Bestätigung der jeweiligen Körperschaften erforderlich).
Die Antragstellung hat VOR Projektbeginn zu erfolgen.
Die nicht rückzahlbare Förderung beträgt maximal 25 % der veranschlagten Investitionskosten.
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Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14204
Fax: 02742/9005-14350
Abt. Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
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Fax: 02742/9005-14350
Letzte Änderung dieser Seite: 16.6.2025