Förderung von Bibliotheken der Dinge

Mit der Förderung „Bibliothek der Dinge“ soll im Sinne der Ressourcenschonung ein 
Leihangebot für Alltags- und Haushaltsgegenstände in niederösterreichischen Gemeinden und 
Regionen gefördert und so ein Beitrag zur Abfallvermeidung geleistet werden.

Weiterführende Informationen finden Sie im "Infoblatt zur Förderung von Bibliotheken der Dinge"

Häufige gestellte Fragen zur Förderung von Bibliotheken der Dinge 

Leihangebot in Niederösterreich (z.B. Regalsysteme, Boxen zur Aufbewahrung, Erstausstattung mit Verleihgegenständen).   

NICHT gefördert werden Personal- und Betriebskosten! 

NÖ Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Betreiberinnen und Betreiber öffentlicher Bibliotheken in Niederösterreich. 

Die Antragstellung hat VOR Projektbeginn zu erfolgen. Für das Ansuchen ist das bereitgestellte Formular zu verwenden.

Die nicht rückzahlbare Förderung beträgt maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten und ist mit 4.000 € pro Jahr und Antragstellerin / Antragsteller gedeckelt.  


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Tel: 02742/9005-14204
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Letzte Änderung dieser Seite: 16.6.2025
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