18.02.2021 | 09:01

20. Februar ist Equal Pay Day in Niederösterreich

LR Teschl-Hofmeister: Frauen arbeiten im Durchschnitt immer noch jedes siebte Jahr gratis

Der 20. Februar ist in Niederösterreich heuer „Equal Pay Day“. Das bedeutet, dass Frauen in Niederösterreich statistisch gesehen bis zu diesem Tag im Jahr gratis gearbeitet haben. „Dieser Aktionstag soll jährlich auf die ungleiche Entlohnung zwischen den Geschlechtern hinweisen und markiert jenen Tag, bis zu welchem Frauen, statistisch gesehen, gratis arbeiten. Aktuell beläuft sich der Gender Pay Gap in Niederösterreich auf 14 Prozent. Umgerechnet sind das 51 Kalendertage an denen Frauen unbezahlt arbeiten – oder anders ausgedrückt, jedes siebte Jahr”, erklärt dazu Frauen-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Im Jahr 2020 betrug das Gender Pay Gap in Niederösterreich noch 14,9% bzw. 54 Kalendertage.

In den letzten Jahren habe sich zwar schon einiges getan, die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern, seien aber immer noch groß, erklärt die Landesrätin. „Grund dafür ist nicht zuletzt auch die unterschiedliche Berufswahl. Technische oder handwerkliche Berufe werden immer noch vorwiegend von Männern ausgeübt und sind deutlich höher bezahlt als frauendominierte Berufsfelder wie Einzelhandel, Frisörin oder Bürokauffrau“, so Teschl-Hofmeister. Das Land Niederösterreich setzt daher gezielt Initiativen, um junge Mädchen an Pflichtschulen an technische Berufe heranzuführen und ihnen die verschiedenen Ausbildungswege aufzuzeigen. Rund 200 verschiedene Lehrberufe können in Niederösterreich aktuell gewählt werden. „Mit Initiativen wie dem ‚Girls Day‘, ‚HTL4girls‘ und ‚TechDatings‘ möchten wir jungen Mädchen zeigen, dass es sich auf lange Sicht lohnt, auch technische oder handwerkliche Berufsfelder in Betracht zu ziehen. Viele Mädchen entdecken unbekannte Talente und Interessen in diesen Bereichen und erkennen, dass sich diese Berufswahl auch oft schon in der Lehrzeit durch einen deutlichen Unterschied in der Bezahlung bemerkbar macht“, erklärt die Frauen-Landesrätin weiter.

„Da der Einkommensunterschied unter anderem auch darauf zurückzuführen ist, dass Frauen eher Teilzeitbeschäftigungen nachgehen als Männer – sei es zur Kindererziehung oder auch zur Pflege von Angehörigen – verweise ich außerdem immer auf das Pensionssplitting, bei dem der Ehemann einen Teil seiner zukünftigen Pension seiner Frau zukommen lassen kann. Ich halte das ebenfalls für einen sehr weitsichtigen und modernen Schritt in Richtung Gleichstellung und appelliere an alle Ehemänner, dies bei Bedarf in Betracht zu ziehen. Denn nicht selten widmen Mütter den Großteil ihrer Zeit der jahrelangen Betreuung von Familienmitgliedern und erleben dann, kurz vor Pensionsantritt eine negative Überraschung am Pensionsbescheid. Dies kann zeitgerecht mit dem Pensionssplitting ausgeglichen werden“, erklärt Frauen-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister abschließend.

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at

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