21.12.2022 | 11:40

Land NÖ verlängert Sanierungsförderung für Eigenheime bis 31.12.2024 und unterstützt mit Landeshaftung die Schaffung von Eigentum

LR Eichtinger: „Nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse von 10 Prozent bei Sanierungen mit und ohne Energieausweis möglich.“

Wohnen muss für alle Landesleute und Lebensformen leistbar sein und in allen Regionen unseres Landes lebenswert bleiben. Dieses Ziel verfolgt die blau-gelbe Wohnbaustrategie des Landes Niederösterreich. „Besonders wichtig ist uns dabei, dass sich jede Niederösterreicherin und jeder Niederösterreicher ihr Zuhause nach eigenen Vorstellungen und Anforderungen verwirklichen kann. Daher setzt das Land Niederösterreich gerade in diesen herausfordernden Zeiten ein wertvolles Zeichen mit der Verlängerung der Sanierungsförderung für Eigenheime. Mit einem 10-prozentigen einmaligen Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten mit oder ohne Energieausweis können unsere Landsleute sofort ihre Eigenheime – entweder in kleinen Schritten oder umfassend – nachhaltig sanieren und zukunftsfit gestalten“, erklärt Wohnbau-Landesrat Martin Eichtinger.

Bei der Eigenheimsanierung gibt es zwei Förderungsvarianten: Sanierung mit Energieausweis und Sanierung ohne Energieausweis. Grundsätzlich wird ein Zuschuss zu einem Darlehen gewährt. Bei der Sanierung mit Energieausweis wird mit einem 10-prozentigen Direktzuschuss unterstützt. Diese Förderschiene ist bei Gesamtmaßnahmen, also etwa Wärmeschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen, die zu einem entsprechenden verbesserten Heizwärmebedarf führen, besonders geeignet. „Die Zuschusshöhe ergibt sich aus den förderbaren Sanierungskosten, der Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Zusätzlich gibt es wahlweise einen zweiprozentigen jährlichen Zuschuss für die Dauer von zehn Jahren, also insgesamt 20 Prozent Gesamtförderung, zur Unterstützung bei der Rückzahlung eines Darlehens“, führt Eichtinger aus.

Die Sanierung ohne Energieausweis wird primär für Einzelmaßnahmen, wie Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Dachsanierungen oder Heizungsein- oder -umbau beantragt. Auch hier gibt es zwei wählbare Förderungsvarianten, nämlich entweder einen 10-prozentigen einmaligen Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten oder einen dreiprozentig jährlichen Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten zur Unterstützung der Rückzahlung des Darlehens über die Dauer von zehn Jahren, also insgesamt 30 Prozent Gesamtförderung.

„Unsere Landsleute haben mit diesen Förderungen einen doppelten Nutzen. Mit der Förderung von Sanierungsmaßnahmen helfen wir, nicht nur langfristig die monatlichen Energiekosten zu senken, sondern unterstützen auch bei der Finanzierung beziehungsweise Rückzahlung eines Darlehens. Die Sanierung ist ein wichtiges Tool im Kampf gegen die Bodenversiegelung und die Zersiedelung. Mit der Verlängerung der Fördermaßnahmen der Eigenheimsanierung wollen wir daher bewusst ein Signal setzen – für Nachhaltigkeit und ein auch für kommende Generationen lebenswertes Niederösterreich“, so Eichtinger.

Rund 70 Prozent beträgt die Eigentumsquote in Niederösterreich. Gerade für die jüngeren Bürgerinnen und Bürger stellt die aktuelle Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) eine massive Belastung für ihre sichere Zukunftsplanung dar. Hier setzt das Land Niederösterreich zwei Maßnahmen konkret und treffsicher an. Die erste Maßnahme richtet sich besonders an Jungfamilien, die erstmals Eigentum erwerben wollen. Die erste Wohnung, das erste Haus wird bei der Aufbringung der Eigenmittelquote mit einer Haftungsübernahme des Landes Niederösterreich von fünf Prozent unterstützt, damit wird die Eigenmittelquote auf 15 Prozent reduziert. Gedeckelt ist die Haftung durch das Land mit maximal 30.000 Euro. Eine massive Hilfestellung und Starthilfe für die jungen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die Eigenmittelquote aufbringen zu können. Als zweite Maßnahme kann die Laufzeit von Landesdarlehen für die Errichtung von Eigenheimen auf Wunsch des Fördernehmers von derzeit 27,5 auf 34,5 Jahre verlängert werden, um die monatliche Belastung deutlich abzufedern.

„Niederösterreich ist das Land des Eigentums, daher haben die beschlossenen Maßnahmen eine enorme Wichtigkeit. Der Erwerb von Eigentum ist die beste Altersvorsorge. Eigentum schafft Werte und die Möglichkeit, diese Werte auch an die nächste Generation weiterzugeben“, so Eichtinger abschließend.

Alle Details unter www.noe-wohnbau.at und bei der NÖ Wohnbau-Hotline unter 02742/22133, Mo – Do: 8 – 16 Uhr, Fr: 8 – 14 Uhr;

Weitere Informationen: Mag. Stefan Kaiser, Pressesprecher Landesrat Martin Eichtinger, Telefon: +43 2742-9005-13443, E-Mail: stefan.kaiser@noel.gv.at

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