Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 27.08.2026 )
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft, Errichtung eines Retentionsbeckens auf dem Grundstück Nr. 2875, KG Breitenwaida
Die Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft hat um wasserrechtliche Bewilligung für Errichtung eines Retentionsbeckens auf dem Grundstück Nr. 2875, KG Breitenwaida, mit Nutzung eines bestehenden Rückhaltebeckens angesucht. Der Überlauf des Retentionsbecken mündet mit einem DN 500 Rohr in die bestehende trassenparallele Mulde der S3. Die bestehende trassenparallele Mulde östlich der S3 leitet die Außeneinzugswässer des Retentionsbeckens und der S3 über einen bestehenden Durchlass der S3 bei km 17,236, von dort in einen bestehenden Graben bis zur verrohrten Querung der Landesstraße L1138 und schließlich in einen bestehenden Graben mit verrohrter Querung der ÖBB Nordwestbahn bis in den Göllersbach bei Flusskilometer 18,96.
Im Zuge der Bauphase für das neue Retentionsbecken soll bei Antreffen von Schichtwasser eine temporäre Ableitung in den Göllersbach erfolgen. Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn aufliegenden Projekt hervor. Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn eine mündliche Verhandlung
mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 27.8.2026 um 9:00 Uhr Treffpunkt: Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn, 2020 Hollabrunn, Mühlgasse 24, 1. Stock, Sitzungssaal, an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 279
2020 Hollabrunn, Mühlgasse 24
