Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 28.07.2025 )
Leeb GmbH FN 626555f vertreten durch Herrn Franz Leeb, KG Kilb
Leeb GmbH, gewerbebehördliche Genehmigungsverhandlung für die Errichtung und den Betrieb einer Betriebsanlage insbesondere durch die Errichtung eines Waschparks mit 2 überdachten Lanzenwaschplätzen und 2 nicht überdachte Staubsaugerplätze mit einer Betriebszeit von Montag bis Sonntag von 06:00 bis 20:00 Uhr, die Errichtung eines zweigeschossigen Bürotraktes mit Gastronomiebereich
(mit 70 Verabreichungsplätzen und ein Gastgarten mit 40 Verabreichungsplätzen
und ein Seminarraum im OG für 120 Personen) mit einer Betriebszeit von Montag
bis Sonntag von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr, die Errichtung eines Hallentraktes mit einer
Servicewerkstatt samt Lagerbereich für Möbelteile sowie die Errichtung einer
Lagerhalle für einen Malerbetrieb, den Betrieb eines Dieselstaplers und eines
Elektrostaplers, mit einer Betriebszeit von Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis
22:00 Uhr und Samstag von 06:00 bis 15:00 Uhr, die Errichtung eines eingeschossigen Hallentraktes samt Sanitäreinrichtung mit einer Betriebszeit von Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr und Samstag von 06:00 Uhr bis 15:00 Uhr, die Errichtung von Außenanlagen in Form von 2 Betriebszu- und ausfahrten und Parkplätzen, im Standort 3233 Kilb, Gewerbestraße 7, Grst. Nr. 1378/9, KG 14030 Kilb, Gemeinde Kilb, am Montag den 28.07.2025 um 08:00 Uhr an Ort und Stelle.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Melk erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Melk einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Melk Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 2752) 9025, Fax: (0 2752) 9025-32000
3390 Melk, Abt Karl-Straße 25a