19.08.2015 | 10:30

Neue Ampel in Gänserndorf

Verkehrsabhängige Anlage sorgt für mehr Sicherheit

Eine neue Druckknopfampel in Gänserndorf an der Kreuzung der Landesstraße B 220 mit der Dammgasse (Gemeindestraße) sorgt ab sofort für mehr Verkehrssicherheit. An der Landesstraße B 220 im Stadtgebiet von Gänserndorf befindet sich an der Kreuzung mit der Dammgasse ein Schutzweg, der bislang ungeregelt war. Auf Grund einer Fahrbahnerhöhung (Kuppel) war der Übergang für die Fahrzeuglenker erst sehr spät zu erkennen. Deshalb hat sich der NÖ Straßendienst dazu entschlossen, an dieser Kreuzung eine verkehrsabhängige Druckknopfampel zu errichten, um die Verkehrssicherheit für die Fußgänger wesentlich zu erhöhen. Verkehrszählungen haben gezeigt, dass in Spitzenstunden der Kreuzungsbereich mit einem Verkehrsaufkommen von rund 1.400 Fahrzeugen auf der B 220 frequentiert ist.

Die neue Druckknopfampel ist für den Fahrzeugverkehr auf der Landesstraße B 220 auf Dauergrün geschaltet. Eine Umschaltung mittels Druckknopftaste erfolgt erst bei Anmeldung von Fußgängern, welche die B 220 queren wollen. Für das Überqueren der Landesstraße B 220 steht den Fußgängern eine Grünphase von elf Sekunden und eine Schutzzeit von sechs Sekunden zur Verfügung.

Die Elektroarbeiten wurden von der Firma Alois Zetsch GmbH aus Großweikersdorf ausgeführt. Die notwendigen Fundierungs- und Grabarbeiten für die Maste und Leerverrohrungen wurden von der Straßenmeisterei Gänserndorf durchgeführt. Die Arbeiten konnten in einem Zeitraum von sechs Wochen bewerkstelligt werden. Die Gesamtkosten für die Errichtung der Druckknopfampelanlage betragen rund 55.000 Euro und werden zur Gänze vom Land Niederösterreich getragen.

Nähere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Straße, Gerhard Fichtinger, Telefon 0676/812-60141.c

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
Mag. Johannes Seiter Tel: 0 27 42/90 05 - 12 17 4
Fax: 0 27 42/90 05-13 55 0
E-Mail: presse@noel.gv.at
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung