Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

  • Die Marktgemeinde Seitenstetten wird bei der Errichtung des Radwegeprojektes „Radwege entlang der Landesstraße L 88 (Bauteile 0 und 3)" gemäß der Richtlinie zur Förderung von Radwegen mit einer nicht rückzahlbaren Beihilfe in der Höhe von bis zu 169.600 Euro gefördert.
  • Auch die Gemeinde Heiligenkreuz wird bei der Errichtung des Radwegeprojektes „Radweg entlang der Landesstraße L 130, Bauabschnitt 2 (von der Kreuzung L 4006/L 130 - Hofwiese bis zum Ortsanfang Sattelbach)" gemäß der Richtlinie zur Förderung von Radwegen mit einer nicht rückzahlbaren Beihilfe in der Höhe von bis zu 90.000 Euro gefördert.
  • Weiters wurde dem Verein „Aktion Lebensraum Wald" für das gemeinnützige Beschäftigungsprojekt „Forstprojekt Stockerau" für das Jahr 2015 ein Zuschuss von bis zu 149.401,62 Euro bewilligt.
  • Der Verein „JOB - Verein zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung im oberen Ybbstal" erhält für das gemeinnützige Beschäftigungsprojekt im Jahr 2015 einen Zuschuss von bis zu 116.101,36 Euro.
  • Die gemeinnützige Sanierungs- und BeschäftigungsgesmbH erhält für das sozialökonomische Beschäftigungsprojekt für das Jahr 2015 eine Unterstützung in der Höhe von bis zu 207.232,99 Euro.
  • Die SAM NÖ - Soziale Arbeitsmarkt NÖ BeschäftigungsGmbH erhält für das Projekt „SOMA - Sozialer Markt" für das Jahr 2015 einen Förderungsbeitrag von bis zu 775.140 Euro.
  • Die Förderung des Landes Niederösterreich an die Donau Universität Krems am Projektstandort Krems zur Umsetzung des Projektes „Mikrovesikel in der Sepsis" in Höhe von max. 225.000 Euro wurde genehmigt.
  • Auch die Förderung des Landes Niederösterreich an das Institut für Bodenforschung Tulln, Universität für Bodenkultur Wien am Projektstandort Tulln zur  Umsetzung des Projektes „Neue Aspekte in der Nährstoffaufnahme von Pflanzenwurzeln" in Höhe von max. 201.918,72 Euro wurde genehmigt.

 

 

 

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