Mentees und MentorInnen

13 Punkte für potentielle Mentees und MentorInnen

13 Punkte für potentielle Mentees und MentorInnen





1. Woher kommt Mentoring?

Der Begriff "Mentoring" kommt aus der griechischen Mythologie: Mentor war ein Freund von Odysseus. Odysseus bat ihn, sich während seiner Abwesenheit um seinen Sohn Telemach zu kümmern und ihm als Erzieher, Berater und Förderer unterstützend zur Seite zu stehen.
So wurde "Mentor" zu einem Synonym für einen allgemein geachteten und gebildeten Menschen, der einen jüngeren, weniger erfahrenen Menschen in verantwortungsbewusster Weise berät. Telemach war somit der erste "Mentee".




2. Worum geht es beim Projekt Mentoring im NÖ Landesdienst 2008/2009?

In diesem Projekt wird Mentoring als Strategie der Personalentwicklung verstanden und das Ziel verfolgt, weibliche und männliche Nachwuchskräfte - mit einem klaren Schwerpunkt auf Frauenförderung - in ihrer persönlichen und damit letztlich auch in ihrer beruflichen Weiterentwicklung - auch im Spannungsfeld „Beruf und Familie" - zu unterstützen.
Dieses Mentoring-Programm erstreckt sich grundsätzlich auf alle NÖ Landesdienststellen (Verwaltungsbedienstete, Pflegekräfte, ÄrztInnen, technische Sachverständige, KindergartenpädagogInnen, etc.), es sind aber höchstens 15 Mentoring-Paare vorgesehen.  NÖ LandeslehrerInnen werden nicht erfasst.




3. Warum wird Mentoring als frauenfördernde Maßnahme gestaltet?

Im Juni 2000 beschloss die NÖ Landesregierung ein Frauenförderprogramm für den NÖ Landesdienst. Dieses Programm sah u.a. Mentoring als konkrete frauenfördernde Maßnahme vor. Auf dieser Basis liefen bereits 2003-2004 und 2006 erfolgreiche Mentoring-Programme im NÖ Landesdienst.
Wie in den früheren Programmen wird auch in diesem Projekt ein Schwerpunkt auf die Förderung weiblicher Mentees gelegt: ca. 2/3 der 15 Mentees sollen Frauen sein.
Weiters soll in jedem Mentoring-Paar zumindest eine Frau vertreten sein: einem männlichen Mentee wird nach Maßgabe der Möglichkeiten eine Mentorin zur Seite stehen. Diese Konstellation kann mithelfen, das Verständnis für weibliche Lebens- und Berufsverläufe zu stärken.




4. Was ist besonderes an diesem Projekt?

Einzigartig an diesem Projekt ist, dass es trotz seines frauenfördernden Charakters von seiner Gesamtkonzeption her ein "gemischtes" Mentoring-Programm ist.
Viele andere frauenfördernde Mentoring-Programme schließen männliche Mentees völlig aus. In unserem Projekt sind männliche Mentees bewusst vorgesehen und wird der frauenfördernde Aspekt berücksichtigt.




5. Was erwartet Mentees und MentorInnen in einer Mentoring-Beziehung?

Mentee und MentorIn sind Teil einer Zweier-Beziehung, deren Rahmen durch vorgegebene Regeln (wie z.B. Befristung, beidseitige Verschwiegenheit und Wahrung der Privatsphäre, ...) abgesteckt wird.
Innerhalb dieses Rahmens gibt es für Mentee und MentorIn viel Freiraum für eine nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen maßgeschneiderte inhaltliche Gestaltung.
Wesentlich für jede Mentoring-Beziehung ist immer und jederzeit Achtung füreinander und ein wertschätzender Umgang miteinander.

Was erwartet Mentees konkret?

Mentees können davon ausgehen, dass ihre MentorInnen beruflich erfolgreiche und geachtete Personen sind. Ebenso sind MentorInnen grundsätzlich bereit, ihre Mentees an den eigenen Erfahrungen hinsichtlich beruflichen Werdegangs, Arbeitsbedingungen von Führungskräften, Strategien zur Bewältigung von schwierigen Situationen, ... teilhaben zu lassen.
Die Initiative für Kontaktaufnahmen und Themen geht grundsätzlich von den Mentees aus, ebenso finden Besprechungen grundsätzlich an der Dienststelle der MentorInnen statt.
Diese Mentoring-Partnerschaft kann Mentees ermöglichen, die eigenen Begabungen und Fähigkeiten zu erkennen und auszubauen und ein besseres Verständnis für die Struktur unserer Landesdienststellen zu entwickeln.

Was erwartet MentorInnen konkret?

MentorInnen können von ihren Mentees erwarten, dass diese hinsichtlich Kontaktaufnahmen sowie der Inhalte von Besprechungen initiativ werden und konkrete Wünsche und Fragen äußern. Ebenso kann davon ausgegangen werden, dass persönliche Treffen grundsätzlich an der Dienststelle der MentorInnen stattfinden.
Mentees werden ihre MentorInnen nach den eigenen beruflichen Erfahrungen fragen, wie der berufliche Aufstieg begonnen hat, welche Schritte bis hin zur Führungsposition zu bewältigen waren, nach Informationen über Entscheidungsabläufe und interne "Spielregeln", ...
MentorInnen werden wahrscheinlich auch in menschlich-dienstlichen Problemsituationen um Rat gefragt werden und als Coach ihres Schützlings fungieren.




6. Wer kann MentorIn werden?

Grundsätzlich sind Führungskräfte aller Ebenen und aller Landesdienststellen (im Bereich der NÖ Landeskliniken und NÖ Landespflegeheime: von Stationsleitungen aufwärts) potentielle MentorInnen.

Was wird von MentorInnen darüber hinaus erwartet?

  • Fähigkeit, Erfahrungen und Lernprozesse zu vermitteln
  • Interesse an beruflicher Entwicklung anderer und Bereitschaft, diese auch zu unterstützen
  • Sensibilität für die Lebens- und Berufssituationen von Frauen und Männern - auch im Spannungsfeld „Beruf und Familie"
  • positive Grundeinstellung zur Frauenförderung im NÖ Landesdienst

Sofern InteressentInnen nicht selber eine Dienststelle leiten, wird Ihnen empfohlen, das Einvernehmen mit der Dienststellenleitung herzustellen; nur unter dieser Voraussetzung kann eine Dienstfreistellung für die Mentoring-Veranstaltungen beansprucht werden.




7. Wer kann sich als Mentee bewerben?

Weibliche und männliche Bedienstete aller Landesdienststellen können sich bewerben; einige Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich werden vorausgesetzt.

Was sollen Mentees darüber hinaus mitbringen?

  • Wunsch nach Erkennen der eigenen Bedürfnisse und Entwicklung der eigenen Fähigkeiten
  • Lernbereitschaft und Courage, etwas Neues auszuprobieren
  • Initiative und Freude am Erfahrungsaustausch mit anderen Menschen
  • Bereitschaft zur Erbringung eines Eigenanteiles
    (kein Anspruch auf Reisegebühren, max. Dienstzeit-Aufwand 2 Stunden/Monat)
Sollten Sie Interesse an diesem Mentoring-Projekt haben, wird empfohlen, das Einvernehmen mit der Dienststellenleitung herzustellen; nur unter dieser Voraussetzung kann eine Dienstfreistellung für die Mentoring-Veranstaltungen beansprucht werden.




8. Wie und ab wann können Sie sich als Mentee oder MentorIn bewerben?

Bewerbung möglich ab  17. Jänner 2008
Ende der Bewerbungsfrist  11. Februar 2008

Die Dienststellenleitungen aller NÖ Landesdienststellen und die Kollegialen Führungen der NÖ Landeskliniken werden ab Mitte Jänner 2008 über dieses Projekt in Kenntnis gesetzt und ersucht, die Bediensteten in geeigneter Weise zu informieren.

Der ausgefüllte Bewerbungsbogen ist an die Adresse der Gleichbehandlungsbeauftragten

Dr.in  Christine Rosenbach,
Tor zum Landhaus,
Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten,
Fax 02742/9005-16279

einzusenden.

Bewerbungsbögen können Sie hier herunterladen:
Bewerbungsbogen für Mentees (doc, 62 KB)
Bewerbungsbogen für MentorInnen (doc, 64.5 KB)




9. Wie erfolgt die Bildung der Mentoring-Paare?

Alle einlangenden Bewerbungen werden zunächst in der Arbeitsgruppe gesammelt. Die Zusammenstellung der Mentoring-Paare („Matching") erfolgt durch die Arbeitsgruppe in Absprache mit dem Landesamtsdirektor - Auswahl, Zuordnung und Bildung der Paare erfolgt durch die Arbeitsgruppe unter größtmöglicher Berücksichtigung persönlicher Präferenzen.

Für die Zusammenführung von Mentoring-Paaren sind nachfolgende Grundsätze entscheidend:

  • gerechte Aufteilung der 15 Mentee-Plätze auf Frauen und Männer unter Beachtung des frauenfördernden Schwerpunktes (in jedem Mentoring-Paar soll zumindest eine Frau vertreten sein)
  • Berücksichtigung der verschiedenen Verwendungen (je nach Wunsch fachliche Übereinstimmung oder unterschiedliche Aufgabenbereiche)
  • Berücksichtigung der von den BewerberInnen geäußerten Vorstellungen
    (Wünsche und Vorstellungen der Mentees / Angebote der MentorInnen)
  • Bedachtnahme auf räumliche Entfernungen (die Dienststellen von Mentee und MentorIn sollen möglichst nahe liegen, Mentoring-PartnerInnen sollen aber nicht der selben Dienststelle angehören)
  • Zustimmung der Teilnehmenden hinsichtlich der jeweils für sie vorgesehenen Mentoring-PartnerInnen

In jedem Fall erfolgt abschließend eine schriftliche Verständigung seitens der Arbeitsgruppe an alle BewerberInnen über die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme an diesem Projekt.




10. Wann beginnt die Mentoring-Beziehung?

Startveranstaltung 13. März 2008

Jene 15 Mentees, die an dem Projekt teilnehmen, werden gemeinsam mit den für sie vorgesehenen MentorInnen zu einer Startveranstaltung am 13. März 2008 eingeladen.

In diesem Rahmen wird Wissenswertes für die erfolgreiche Gestaltung einer Mentoring-Beziehung geboten und Gelegenheit gegeben, im persönlichen Kontakt mit der Mentorin oder dem Mentor eine Vereinbarung über die Mentoring-Partnerschaft zu schließen.




11. Gibt es eine Begleitung nach der Startveranstaltung?

Einführungsseminare 9. und 10. April 2008 in St. Pölten

Nach der Startveranstaltung findet jeweils ein Einführungsseminar für Mentees (09.04.08) und für MentorInnen (10.04.08) statt. Wesentlicher Inhalt dieses Einführungsseminars wird sein, Anregungen und Hilfestellung zu geben, dass die Mentoring-PartnerInnen größtmöglichen Nutzen aus ihren Mentoring-Beziehungen ziehen.

Begleitseminare 17. und 18. September 2008 in St. Pölten

Zur Halbzeit der Mentoring-Beziehung wird ein Begleitseminar, wiederum getrennt eines für Mentees (17.09.08) und eines für MentorInnen (18.09.08), angeboten.

Ansprechpersonen
Im Falle von Unklarheiten oder Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Dr.in Christine Rosenbach
NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte
Tel. 02742/9005-16212
Fax: 02742/9005-16279
E-Mail: post.gbb@noel.gv.at

Mag.a Karin Tomek
NÖ Landeskliniken-Holding, Abteilung Personal
Tel. 02742/313813-186
Fax : 02742/313 800
E-Mail:  karin.tomek@holding.lknoe.at

 




12. Wann endet eine Mentoring-Beziehung?

Befristung mit einem Jahr

Die Mentoring-Beziehungen dauern ein Jahr.

Zwecks Dokumentation wird empfohlen, eine Vereinbarung mit dem oder der Mentoring-PartnerIn zu schließen, die neben dieser Terminisierung auch die wichtigsten Punkte für eine gute Mentoring-Beziehung enthält.

Vorzeitige Beendigung

Sollten sich während einer laufenden Mentoring-Beziehung Umstände ergeben, die eine Weiterführung nicht sinnvoll erscheinen lassen, ist eine Beendigung von jeder Seite möglich.




13. Was geschieht nach Ende der Mentoring-Beziehung?

Nach Beendigung der Mentorschaften im März 2009 sind eine Abschlussveranstaltung sowie eine Dokumentation und Auswertung des Projektes vorgesehen. Danach ist dieses Projekt beendet.

Eine Verankerung von Mentoring als Teil der Personalentwicklung wird vom Ergebnis des Projektes abhängen und kann nur in Absprache mit dem Landesamtsdirektor erfolgen.



weiterführende Links
Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes

NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte Rennbahnstraße 29, (Tor zum Landhaus), Stiege B, 3. Stock, Zi. 313 3109 St. Pölten E-Mail: post.gbb@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16212
Fax: 02742/9005-16279
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