> > > > > >
Katastrophenschutz


Barrierefreie Version | Sitemap | Kontakt | Hilfe | Schriftgröße: A A A  | ein Druckersymbol
Erweiterte Suche | Suche:
Katastrophenschutz
in Niederösterreich


Katastrophenbeihilfe

1234zur nächsten Seite zur letzten Seite 
ThemaSeite
Was wird gefördert / Wo und wie sind Schäden zu melden 1
Aufgaben der Gemeinde als erste Anlaufstelle - Antrag 2
Bewertung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden 3
Förderhöhe, Auszahlung und Verwendung der Beihilfen 4

Was wird gefördert / Wo und wie sind Schäden zu melden

Was wird gefördert

Katastrophenereignis 2002
© Feuerwehren in Niederösterreich

Das Land Niederösterreich fördert die Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel entstanden sind. Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen können jedoch nicht anerkannt werden, soweit sie versicherungsfähig gewesen sind.
Gefördert werden durch solche Ereignisse ausgelöste Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.


Nähere Details wurden im Katastrophenfondsgesetz des Bundes (pdf-Datei, 13 kb) und in den Richtlinien der NÖ Landesregierung (pdf-Datei, 113 kb) festgelegt.

Die Behebung der Schäden im Gemeindevermögen wird von der Abteilung Gemeinden abgewickelt.


Wo und wie sind Schäden zu melden

Melden Sie die Schäden sofort formlos der Gemeinde, in der der Schaden aufgetreten ist . Diese wird die notwendigen weiteren Schritte veranlassen.








Letzte Änderung dieser Seite: 07.06.2011