
Die Kernbereiche der Fischerei in Niederösterreich sind landesrechtlich geregelt. Die Aquakultur (Fischzucht) wird jedoch hauptsächlich durch gemeinschaftsrechtliche und bundesrechtliche Vorschriften bestimmt. Gegenstand der hier präsentierten Darstellung sind die geltenden landesrechtlichen Regelungen für die Fischerei in Niederösterreich.