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Fischerei

Grundsätzliches

Die Kernbereiche der Fischerei in Niederösterreich sind landesrechtlich geregelt. Die Aquakultur (Fischzucht) wird jedoch hauptsächlich durch gemeinschaftsrechtliche und bundesrechtliche  Vorschriften bestimmt. Gegenstand der hier präsentierten Darstellung sind die geltenden landesrechtlichen Regelungen für die Fischerei in Niederösterreich.





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Fischerei in NÖ

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Agrarrecht


Mag. Gerald Thallauer E-Mail: post.lf1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12881, Fax: 02742/9005-13050

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

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