

Engagierte Fachleute helfen bei der Konzepterarbeitung und der Verwirklichung der Nachmittagsbetreuung an Ihrer Pflichtschule.
Eltern, die ihr Kind auch am Nachmittag im Kindergarten betreuen lassen, bekommen unter Berücksichtigung des Familieneinkommens einen Zuschuss zum Kostenbeitrag.
Defizitabdeckung für Personalkosten von bis zu 8.000 Euro nach Berücksichtigung der Förderung aufgrund der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung. > mehr
Personal- und Investitionsförderung aufgrund der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau ganztägiger Schulformen für die Tagesbetreuung. > mehr
Das NÖ Familienreferat bietet für alle NÖ Gemeinden und deren BetreuerInnen die Möglichkeit von Schulungen und Seminaren an. > mehr
Das Land NÖ kann zu den Kosten der Nachmittagsbetreuung im Kindergarten einen Zuschuss gewähren. Die Höhe der Förderung ist vom Familieneinkommen abhängig. > mehr