Kindergartentransportkostenzuschuss
Familien und Gemeinden können einen finanziellen Zuschuss zu den Beförderungskosten von Kindern zum nächstgelegenen Landeskindergarten erhalten, wenn die Richtlinien erfüllt werden.
Allgemeine Beschreibung
Voraussetzungen für Familien
Notwendige Unterlagen für Familien
Voraussetzungen für Gemeinden
Notwendige Unterlagen für Gemeinden
Fristen
Besondere Hinweise
Formular
Antragsberechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Gemeinden, die Kinder selbst befördern oder die jemand mit der Beförderung der Kinder beauftragen. Es müssen Kosten für den Transport entstehen. Die Förderung wird nur für Transporte in den für das Kind nächstgelegenen NÖ Landeskindergarten gewährt. Wird von einer Gemeinde ein Kindergartenbus zur Verfügung gestellt, ist dieser auf jeden Fall zu benutzen.
- Förderung ab dem 5. Gesamttageskilometer möglich
- maximal 20 Gesamttageskilometer pro Kindergartenjahr
- monatliches Familien-Nettoeinkommen mit einem Kind max. € 1.850 (plus € 350 für jedes weitere Kind)
- monatliches Familien-Nettoeinkommen für Alleinerzieher mit einem Kind max. € 1.550 (plus € 350 für jedes weitere Kind)
Notwendige Unterlagen für Familien
- ausgefülltes und von der Gemeinde überprüftes Antragsformular (Anträge werden von den Gemeinden an das Amt der NÖ Landesregierung weitergeleitet)
- Einkommensnachweise sind dem Antragsformular als Beilage in Kopie anzuschließen
- Förderung ab dem 5. Gesamttageskilometer möglich
- maximal 120 Gesamttageskilometer pro Kindergartenjahr
Notwendige Unterlagen für Gemeinden
- ausgefülltes Antragsformular
- angefallene Kosten müssen durch Rechnungskopien belegt werden
Anträge können frühestens nach Ablauf des Kindergartenjahres mit Beginn der Sommerferien gestellt werden. Sie müssen bis spätestens 30. September des betreffenden Jahres bei sonstigem Anspruchsverlust auf die Förderung bei der Hauptwohnsitzgemeinde der Kinder – sofern die Gemeinde nicht selbst Antragstellerin ist – zur Überprüfung vorgelegt werden.
ÖKOBONUS: Gemeinden erhalten pro Kindergartenjahr für den Einsatz von Bussen zusätzlich je € 10,- Euro für jedes beförderte Kind.
Wurde die Förderung aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, ist der bereits ausbezahlte Zuschuss unverzüglich zurückzuerstatten.
Die widmungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung des Zuschusses wird stichprobenartig überprüft.
Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.
Alle Änderungen in den Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung sind unverzüglich dem Amt der NÖ Landesregierung, NÖ Familienreferat, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten anzuzeigen.
In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (z.B. wegen einer Gehbehinderung des Kindes, etc.) sind Ausnahmen zulässig. Diese Gründe sind bei der Antragstellung unter „Bemerkungen zum Antrag“ anzuführen.
Antragsformular für Familien zum Herunterladen (pdf, 230 KB), Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar
Antragsformular für Gemeinden zum Herunterladen (pdf, 111 KB), Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar
Weiters erhalten Sie kostenlose Antragsformulare auf allen Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Familienreferat des Amtes der NÖ Landesregierung.
Die Richtlinien zum Kindergartentransportkostenersatz finden Sie unten als Download. Dieses Dokument bitte vor dem Ausfüllen des Antrages unbedingt durchlesen!
Richtlinien Kindergartentransportkostenzuschuss (pdf, 40.2 KB)
Kinderliste für Gemeinde (xls, 165.4 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9