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Kinderbetreuung


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Kinderbetreuung
in Niederösterreich

Hortförderung - Antrag

(gültig seit 1.1.2002)

 

Beschreibung:

Antragstellung für die NÖ Hortförderung - Hilfe für berufstätige Eltern, die ihre Kinder in Horten betreuen lassen

Formular:

Antragsformular (pdf, 187kb) zum Herunterladen
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.
Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer

Weiters erhalten Sie kostenlose Antragsformulare auf allen Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften

Voraussetzungen:
  • österreichische Staatsbürger oder Staatsbürger anderer EU- bzw. EWR Staaten
  • Hauptwohnsitz der Familie in Niederösterreich
  • Einkommensgrenze (wobei die Familiengröße berücksichtigt wird)
  • beide Elternteile müssen berufstätig sein
Notwendige Unterlagen:
  • Meldezettel aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder
  • Geburtsurkunde aller Kinder
  • aktuelle Einkommensnachweise (keine Lohnbestätigung)
  • Nachweis über Kinderbetreuungsgeld, Pachterlöse, Unterhaltszahlungen (Alimente) oder ähnliche Zahlungen
Besondere Hinweise:

Die Förderung kann für maximal 3 Monate rückwirkend bewilligt werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt monatlich im nachhinein auf das vom Antragsteller bekannt gegebene Konto.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Jede Änderung in den Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses muss dem Familiereferat unverzüglich schriftlich bekannt gegeben werden.

Unrechtmäßig bezogene Zuschüsse müssen vom Förderungsempfänger unverzüglich rückerstattet werden.

 

 

Bitte den ausgefüllten, unterschriebenen und vom Hortbetreiber bestätigten Antrag an die unten angeführte Adresse senden.







WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Hortförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat


NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 11.07.2012