EU-Gemeinschaftslizenz

Für den grenzüberschreitenden Güterfernverkehr und den grenzüberschreitenden Personenbeförderungsverkehr mit Kraftomnibussen ist in allen EU-Mitgliedsstaaten eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich.

Für den grenzüberschreitenden Güterfernverkehr und den grenzüberschreitenden Personenbeförderungsverkehr mit Kraftomnibussen ist in allen EU-Mitgliedsstaaten eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Eine beglaubigte Abschrift dieser EU-Gemeinschaftslizenz ist in jedem Fahrzeug mitzuführen.

Um die Erteilung einer EU-Gemeinschaftslizenz ist beim 

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

anzusuchen.

Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15390
Fax: 02742/9005-13625
Letzte Änderung dieser Seite: 12.3.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung