Beratung und Begutachtung

Beratung und Begutachtung im sozialmedizinischen Bereich

Die Tätigkeit des Amtsarztes im sozialmedizinischen Bereich umfasst insbesondere Untersuchungen und Begutachtungen zur Feststellung des Ausmaßes der Behinderung oder Pflegebedürftigkeit von Personen, die einen Antrag auf Erlangung wirtschaftlicher Unterstützung gestellt haben. 

Ihre Kontaktstelle des Landes

Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.
Letzte Änderung dieser Seite: 23.10.2018
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung