Vom 1. bis 7. Februar 2008 werden in allen Gemeinden Niederösterreichs die Wählerverzeichnisse zur NÖ Landtagswahl am 9. März 2008 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. „Durch fünf aufeinander folgende Werktage", in diesem Fall am 1., 4., 5., 6. und 7. Februar 2008, müssen die Wählerverzeichnisse während der Amtsstunden der jeweiligen Gemeinde, mindestens aber vier Stunden täglich und an einem Tag bis 20 Uhr, einsichtbar sein. Vom Wählerverzeichnis kann man auch Abschriften und Vervielfältigungen herstellen. Bis spätestens Sonntag, 10. Februar 2008, kann schriftlich oder mündlich gegen das Wählerverzeichnis Einspruch erhoben werden. Über den Einspruch hat die Gemeindewahlbehörde binnen sieben Tage zu entscheiden.
Weitere Informationen: Ing. Joachim Weninger, Amt der NÖ Landesregierung, Telefon 02742/9005-12612, e-mail joachim.weninger@noel.gv.at.
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