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Arbeitsmarkt


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in Niederösterreich

Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule - Antrag

Förderung - Antrag (für Einreichung ab 1. 1. 2007)

 

Beschreibung:

Für Lehrlinge (ordentliche oder außerordentliche SchülerInnen) kann eine Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule gewährt werden, wenn die einfache Wegstrecke zwischen dem Wohnort und der Berufsschule 250 km oder mehr beträgt.  

Formular:

Antragsformular (pdf, 30kb) zum Herunterladen
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.
Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer
Voraussetzungen:
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines anderen EWR-Mitgliedstaates
  • Aufrechtes Lehrverhältnis
Notwendige Unterlagen:
  • Antrag
  • Bestätigung
Besondere Hinweise: Es gibt keine Einkommenshöchstgrenze.
Die Berechnung erfolgt nach dem amtlichen Kilometerprogramm (kürzeste Straßenverbindung). Es wird die Hälfte der Kosten der Fahrten rückerstattet.
Die Berechnungsgrundlage bildet der Tarifplan öffentlicher Verkehrsmittel 2. Klasse.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Beihilfe Fahrten zur Berufsschule

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3, Arbeitnehmerförderung


Kurt Kreitzer, E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11237, Fax: 02742/9005-13970

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 10.06.2009