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Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule - Antrag
Förderung - Antrag (für Einreichung ab 1. 1. 2007)
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Beschreibung: | Für Lehrlinge (ordentliche oder außerordentliche SchülerInnen) kann eine Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule gewährt werden, wenn die einfache Wegstrecke zwischen dem Wohnort und der Berufsschule 250 km oder mehr beträgt. |
Formular: | Antragsformular (pdf, 30kb) zum Herunterladen Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar. Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer |
| Voraussetzungen: |
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| Notwendige Unterlagen: |
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| Besondere Hinweise: | Es gibt keine Einkommenshöchstgrenze. Die Berechnung erfolgt nach dem amtlichen Kilometerprogramm (kürzeste Straßenverbindung). Es wird die Hälfte der Kosten der Fahrten rückerstattet. Die Berechnungsgrundlage bildet der Tarifplan öffentlicher Verkehrsmittel 2. Klasse. |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Beihilfe Fahrten zur Berufsschule
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3, Arbeitnehmerförderung
Kurt Kreitzer, E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11237, Fax: 02742/9005-13970
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3, Arbeitnehmerförderung
Kurt Kreitzer, E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11237, Fax: 02742/9005-13970
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9