
Für Lehrlinge (ordentliche oder außerordentliche SchülerInnen) kann eine Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule gewährt werden, wenn die einfache Wegstrecke zwischen dem Wohnort und der Berufsschule 250 km oder mehr beträgt.
Es gibt keine Einkommenshöchstgrenze.
Die Berechnung erfolgt nach dem amtlichen Kilometerprogramm (kürzeste Straßenverbindung). Es wird die Hälfte der Kosten der Fahrten rückerstattet.
Die Berechnungsgrundlage bildet der Tarifplan öffentlicher Verkehrsmittel 2. Klasse.