
Die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes bezeichnet als Betrieb jede Arbeitsstätte, die eine organisatorische Einheit bildet, innerhalb der eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft mit technischen oder immateriellen Mitteln die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse fortgesetzt verfolgt, ohne Rücksicht darauf, ob Erwerbsabsicht
besteht oder nicht.
In der Praxis sind Krankenanstalten und Pensionisten- und Pflegeheime Betriebe.
Keine Betriebe sind hingegen Bauhöfe der Gemeinden oder Jugendheime.
Für Betriebe gilt das (bundesgesetzliche) ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz und die
auf dieser Grundlage erlassenen Verordnungen.